KUBICKI-Kolumne: Hassrede, Hüter und Hybris

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Der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki (Foto) schrieb für Cicero Online folgende Kolumne:

Schon in seiner ersten Amtszeit hat Donald Trump mit Einreiseverboten Politik gemacht. Rund 130.000 deutsche Staatsbürger, die zusätzlich eine Staatsbürgerschaft anderer Länder wie beispielsweise des Iran besaßen, erhielten kurz nach seinem Amtsantritt im Januar 2017 kein Visum mehr. Diese Art der Politikgestaltung setzte sich seither fort. Doch wenig hat so viel Aufmerksamkeit erregt wie das verkündete Einreiseverbot für die HateAid-Chefinnen Josephine Ballon und Anna-Lena von Hodenberg. Zumindest in den sozialen Medien schlug diese Entscheidung hohe Wellen. In der analogen Welt stößt dieser Umstand hingegen eher auf Desinteresse. HateAid, Trusted Flagger und Digital Services Act sind für die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land böhmische Dörfer. Das ist allerdings keineswegs ein guter Zustand. Denn je stärker sich unsere Leben mit dem Digitalen verweben, desto relevanter werden diese Begriffe für den Alltag. Sie hängen mit dem größten Regulierungsvorhaben im Bereich der Meinungsäußerung auf deutschem Boden zusammen, seit die SED unter dem Druck der Revolution die Macht aus den Händen gegeben hat. Wir bewegen uns also in hochsensiblen Gefilden – zu sensibel, um diesem Komplex weiter mit Desinteresse zu begegnen oder darauf zu hoffen: „So schlimm wird es schon nicht sein.“

Eines muss jedoch vorweg geschickt werden: Die Trump-Regierung hat ganz bestimmt nicht aus Menschenfreundlichkeit oder Idealismus gehandelt. Sie verteidigt die geschäftlichen Interessen der großen Tech-Konzerne, die bekanntlich allesamt nicht in Brüssel, Berlin oder Köln sitzen, sondern in den Vereinigten Staaten von Amerika. Man kann diese robuste Verteidigung von Geschäftsmodellen durch die amerikanische Regierung sicherlich kritisieren und muss zugleich klarstellen, dass der europäische Regulierungsrahmen ausschließlich in Europa festgelegt wird. Gleichzeitig halte ich den derzeit geltenden Regulierungsrahmen – und vor allem die deutsche Umsetzung – für eine Katastrophe. Für gänzlich falsch halte ich es zudem, Organisationen wie HateAid zu Hütern der Demokratie zu verklären, nur weil sie nun von der Trump-Regierung ins Visier genommen werden. Nicht aus amerikanischem, sondern aus ureigenem europäischem Interesse sollten wir uns kritisch mit der Meldepraxis in sozialen Netzwerken auseinandersetzen. Denn freie Rede, Meinungsfreiheit und eine lebendige Demokratie durch Streit sind europäische Werte. Die freie Meinungsäußerung ist die Lebensversicherung einer lebendigen Demokratie. Oder, wie es das Bundesverfassungsgericht ausgedrückt hat, das ich an dieser Stelle schon oft zitiert habe: ihre Grundlage und Bedingung.

Was ist also HateAid? Es handelt sich der Rechtsform nach um eine gemeinnützige GmbH und dem Selbstverständnis nach um eine Organisation, die sich „für Menschenrechte im digitalen Raum“ einsetzt. Gemeint ist damit der Einsatz gegen sogenannte „Hassrede“, ein Begriff, der seinerseits eine Entlehnung aus dem amerikanischen Diskurs („Hate Speech“) darstellt. In Deutschland ist dieser Begriff seit etwa zehn Jahren zunehmend en vogue, insbesondere seit dem Aufkommen der sogenannten Flüchtlingskrise. Um eine juristische Kategorie handelt es sich dabei jedoch nicht. Es gibt eine Vielzahl illegaler Meinungsäußerungen in Deutschland – Volksverhetzung oder Holocaustleugnung etwa. Der Begriff der „Hassrede“ geht jedoch darüber hinaus. Darin liegt bereits das erste Problem dieser Organisation.

Das zweite Problem wird deutlich, wenn man auf die Initiatoren von HateAid blickt. Ins Leben gerufen wurde diese GmbH maßgeblich von Campact, einer sehr meinungsstarken Kampagnenorganisation, die kaum ein Thema ausgelassen hat, das im linken und grünen Spektrum die Herzen bewegt. Agitiert wurde unter anderem gegen das Mercosur-Abkommen, gegen Atomkraft, gegen Verbrennungsmotoren, gegen TTIP und CETA, gegen „Gen-Mais“, gegen Glyphosat, gegen den Einsatz von Neonicotinoiden auf Feldern – und immer so weiter. Man tritt also niemandem zu nahe, wenn man feststellt: Campact verfolgt eine klare politische Agenda.

Es ist daher geradezu wahnsinnig, eine Organisation mit einer derart ausgeprägten politischen Agenda – oder mit ihr verbundene Organisationen – mit der Überwachung von Meinungsäußerungen im Netz zu betrauen. Genau das ist jedoch geschehen: Die Campact-Schöpfung HateAid wurde von der Bundesnetzagentur als sogenannter „Trusted Flagger“ zertifiziert. Diese Trusted Flagger melden aus ihrer Sicht bedenkliche Inhalte an die Plattformbetreiber. So sieht es das europäische Recht vor. Die Betreiber müssen die gemeldeten Inhalte priorisiert bearbeiten. Formal bleibt die Entscheidung bei den Plattformen. Da jedoch bei mangelnder Kooperation mit Trusted Flaggern milliardenschwere Bußgelder drohen, kommt diesen eine enorme Macht und ein erheblicher Einfluss auf die Meinungsfreiheit im Netz zu.

Fassen wir bis hierhin zusammen: Eine Organisation, die sich dem Kampf gegen etwas verschreibt, das juristisch schwer fassbar ist („Hassrede“), die von einer Organisation mit klarer politischer Schlagseite gegründet wurde und sich noch immer zu einem Drittel in deren Hand befindet, wacht über die Einhaltung der Regeln im Internet. Das ist schon ein starkes Stück.

Schlagseite zeigen indes auch die Entscheidungen von HateAid darüber, wen man im Kampf gegen Bedrohungen im Netz unterstützt. Die FDP-Politikerin Karoline Preisler, die aufgrund ihres Einsatzes für die Geiseln der Hamas erheblichen Bedrohungen ausgesetzt ist, wandte sich etwa vergeblich an HateAid, wie sie auf der Plattform X schilderte.

Doch es kommt noch dicker. Auch die Vorgaben der Bundesnetzagentur an die Trusted Flagger sind bemerkenswert. Im sogenannten Leitfaden für Trusted Flagger, den die Bundesnetzagentur eigens bereitgestellt hat, wird ebenfalls auf „Hassrede“ Bezug genommen, ebenso auf „Tierleid“ oder Inhalte mit „negativen Auswirkungen auf den Diskurs oder Wahlen“. Mit diesem gefährlich unbestimmten Leitfaden und der Rolle der Bundesnetzagentur habe ich mich bereits im Oktober 2024 hier im Cicero auseinandergesetzt. Ich habe davon nichts zurückzunehmen und wiederhole: Die Trusted Flagger sind ein Angriff auf die freie Rede.

Wer auch immer auf die Idee gekommen ist, private Organisationen mit der Überwachung der Regeln in sozialen Medien zu betrauen – es war eine dumme Idee. Und es ist eine gescheiterte Idee. Während Desinformation im Internet merklich zunimmt, häufen sich zugleich Berichte über die strafrechtliche Verfolgung von Bagatelläußerungen. Erinnert sei hier an den Fall von Prof. Bolz oder an die sogenannte Habeck-Schwachkopf-Affäre.

Was ist also zu tun? Zunächst muss die nationale Umsetzung des Digital Services Act komplett neu aufgestellt werden. Die Rechtsdurchsetzung im Internet darf nicht zum Spielball politischer Kampagnenorganisationen werden. HateAid muss daher entweder die Zertifizierung verlieren oder sich inhaltlich, organisatorisch und personell sauber von Campact trennen. Der Leitfaden der Bundesnetzagentur muss so gefasst sein, dass eine klare, unvoreingenommene und ausschließlich auf juristischen Kriterien beruhende Bewertung von Inhalten möglich ist.

Noch wichtiger – aber schwerer durchzusetzen – ist ein Ende der bisherigen Ausgestaltung des DSA. Das Konzept der Trusted Flagger ist missbrauchsanfällig und eine klare Fehlkonstruktion. Es gibt eine Reihe denkbarer Alternativen. Eine Art freiwillige Selbstkontrolle nach dem Vorbild der Filmwirtschaft wäre denkbar, auf klarer gesetzlicher Grundlage und unter Einbeziehung des Jugendschutzes. Ein pauschales Social-Media-Verbot kann jedenfalls keine Lösung sein. Oder anders formuliert: Bloß weil es Horror- und Erotikfilme gibt, sprechen wir kein allgemeines Kinoverbot für Jugendliche aus. Wirkliche und in böser Absicht verbreitete Desinformation, etwa durch gefälschte KI-Videos, sollte hingegen strenger geahndet werden. Bei Aufrufen zu Straftaten, Volksverhetzung oder Holocaustleugnung braucht es ebenfalls keine Nachsicht. Entscheidend ist, dass der Staat und alle beteiligten Akteure die Grenzen wieder korrekt definieren. Geschmacklosigkeit, Polemik und Dummheit sind keine rechtlich relevanten Kategorien.

Oder anders ausgedrückt: Der Verfolgungsdruck wegen Äußerungen im Netz muss auf ein demokratisch-rechtsstaatliches Normalmaß zurückgeführt werden – und zwar ohne private Hilfssheriffs mit politischer Schlagseite.

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Quelle: Freie Demokratische Partei am 03. Januar 2026

Foto: Wolfgang Kubicki © Laurence Chaperon