Der Bundesrat hat das Krankenhausversorgungs-verbesserungsgesetz gebilligt. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit. Ziel des Reformpaketes ist es unter anderem, Leistungen in spezialisierten Kliniken zu konzentrieren. Dies soll nach dem Willen der Bundesregierung die QualitÀt der Behandlungen steigern. Zudem sollen ambulante und stationÀre Sektoren enger verzahnt werden.
EinfĂŒhrung von Vorhaltepauschalen
Die Krankenhausabrechnung erfolgt zukĂŒnftig weniger durch Fallpauschalen, sondern zu einem groĂen Teil ĂŒber eine VorhaltevergĂŒtung. Anders als bisher richtet sich die Finanzierung der Kliniken somit nicht ausschlieĂlich nach der Anzahl der Behandlungen, sondern nach den Leistungen, die sie grundsĂ€tzlich vorhalten. Hierzu sind 65 Leistungsgruppen vorgesehen, die mit QualitĂ€tskriterien und Mindestvorhaltezahlen verknĂŒpft werden. Um die BehandlungsqualitĂ€t zu verbessern, sollen Kliniken Fachbehandlungen in jedem Stadium nur noch dann vornehmen, wenn sie ĂŒber das dafĂŒr notwendige Personal und die entsprechende Ausstattung verfĂŒgen. FĂŒr Stroke Units, Traumatologie, PĂ€diatrie, Geburtshilfe, Intensivmedizin, Koordinierungsaufgaben, Unikliniken und Notfallversorgung werden zusĂ€tzliche Mittel gewĂ€hrt.
Versorgung in lÀndlichen Regionen
Das Gesetz sieht eine AnnĂ€herung von ambulanter und stationĂ€rer Behandlung vor. Besonders in lĂ€ndlichen Gebieten stĂŒnden Patientinnen und Patienten oft vor dem Problem, keine FachĂ€rztin oder keinen Facharzt zu finden und fĂŒr Spezialuntersuchungen weite Wege fahren zu mĂŒssen, so die Bundesregierung in ihrer BegrĂŒndung zum Gesetz. In Regionen mit FachĂ€rztemangel sollen daher bestimmte Kliniken (sogenannte Level 1i-KrankenhĂ€user) auch fachĂ€rztliche Leistungen anbieten, so dass sich Patienten statt beim niedergelassenen Facharzt auch ambulant im Krankhaus untersuchen und behandeln lassen können. Bei HausĂ€rztemangel können Kliniken, die als sektorenĂŒbergreifende Versorgungseinrichtungen gelten, auch allgemeinmedizinische Behandlungen anbieten. Zudem soll die ambulante Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher erleichtert werden.
Personalbemessung und EntbĂŒrokratisierung
Das Gesetz fĂŒhrt eine Ă€rztliche Personalbemessung ein. Damit möchte die Bundesregierung die AttraktivitĂ€t des Krankenhauses als Arbeitsplatz fĂŒr Ărztinnen und Ărzte steigern und die BehandlungsqualitĂ€t fördern. Hierzu soll in Abstimmung mit der BundesĂ€rztekammer zunĂ€chst ein Personalbemessungsinstrument wissenschaftlich erprobt werden. Zudem soll geprĂŒft werden, ob dies auch fĂŒr weitere Berufsgruppen wie Hebammen oder Physiotherapeuten erforderlich ist. Das Gesetz sieht zudem MaĂnahmen zur EntbĂŒrokratisierung vor.
Finanzierung
Die Strukturreform soll ĂŒber einen Zeitraum von zehn Jahren durch einen Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro finanziert werden, dessen Kosten zur HĂ€lfte vom Bund und zur HĂ€lfte von den LĂ€ndern getragen werden.
Inkrafttreten
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkĂŒndet werden. Es tritt am Tag nach der VerkĂŒndung in Kraft.
Pragmatische Lösungen gefordert
In einer begleitenden EntschlieĂung, die auf einen gemeinsamen Antrag der LĂ€nder Niedersachsen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zurĂŒckgeht, fordert der Bundesrat pragmatische Lösungen zur Umsetzung der Krankenhausreform.
Hierzu seien der BĂŒrokratieabbau fortzusetzen und Doppelregelungen zu vermeiden. Die im Gesetz vorgesehene EntbĂŒrokratisierung von VerfahrensablĂ€ufen diene nicht nur einem verbesserten Organisationsablauf in der Patientenversorgung. Sie sei auch ein geeignetes Instrument, um dem FachkrĂ€ftemangel zu begegnen. Es bedĂŒrfe jedoch weiterer Schritte:
So seien Doppelarbeiten in KrankenhĂ€usern abzubauen und verzichtbare Regelungen aufzuheben. Um BĂŒrokratiefolgekosten besser abschĂ€tzen zu können, bedĂŒrfe es einheitlicher PrĂŒfregelungen. AuĂerdem sollten Digitalisierungsprozesse vorangetrieben werden. Der Bundesrat fordert zudem fĂŒr das Umsetzen der Reform angesichts des sehr hohen Aufwands realistische Fristen. SchlieĂlich sollten alle Verfahren regelmĂ€Ăig hinsichtlich des Zweckes, der AktualitĂ€t und der Wirkung ĂŒberprĂŒft und gegebenenfalls angepasst werden.
Der Bundesrat bemĂ€ngelt die zu hohen Anforderungen des Gesetzes an den Facharztstandard. Der FachkrĂ€ftemangel sei bereits RealitĂ€t und fĂŒhre zur Abmeldung von Fachabteilungen im Krankenhaus. Dies dĂŒrfe die Reform nicht noch verschĂ€rfen. In einigen Bereichen sei jetzt schon klar, dass die Facharztzahlen derzeit nicht erreichbar seien, insbesondere in der Notfallversorgung und Kinderchirurgie. Es bedĂŒrfe einer Anpassungszeit. In anderen Bereichen zeichne sich ab, dass die Anforderungen an den Facharztstandard ĂŒberprĂŒft werden mĂŒssten. Diese bedĂŒrften daher einer RĂŒckfĂŒhrung und einer zeitlich gestaffelten EinfĂŒhrung.
Der Bundesrat kritisiert auch, dass die VorhaltevergĂŒtung in der aktuellen Form noch leistungsmengenabhĂ€ngig sei. Man wisse nur in Teilen, welche Auswirkungen dies auf die Struktur der Krankenhauslandschaft habe. Bei fĂŒr die flĂ€chendeckende Versorgung notwendigen Standorten mĂŒsse die Finanzierung so abgesichert sein, dass die VergĂŒtung fĂŒr ein Leistungsvolumen erfolge, das fĂŒr den wirtschaftlichen Betrieb notwendig sei. Es sei fraglich, ob die MaĂnahmen dafĂŒr ausreichen. SchlieĂlich bemĂ€ngelt die LĂ€nderkammer, das Bundesministerium fĂŒr Gesundheit habe die finanziellen Auswirkungen der Reform ab dem Jahr 2025 nicht ausreichend dargelegt. Es mĂŒsse nochmal intensiv geprĂŒft werden, welche Möglichkeiten einer Ăberfinanzierung noch bestehen könnten.
Plenarsitzung des Bundesrates am 22.11.2024
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