Berlin: (hib/HLE) – Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (21/781) eingebracht, mit dem die Schaffung von Wohnraum in Deutschland deutlich beschleunigt werden soll. Als weitgehende Flexibilisierung fĂŒr den Wohnungsbau wird die EinfĂŒgung eines neuen Paragrafen 246e in das Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschlagen. Erlaubt werden soll damit ein Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften. Wenn eine Kommune sich entscheide, diesen âBau-Turboâ anzuwenden, könnten zusĂ€tzliche Wohnungen bereits nach einer zweimonatigen PrĂŒfung durch die Gemeinde zugelassen werden. Einer Aufstellung oder Ănderung eines Bebauungsplans bedĂŒrfe es nicht mehr. âDies erlaubt es durch Neubau, Umbau oder Umnutzung zĂŒgig neuen Wohnraum zu schaffenâ, erwartet die Koalition. Die Regelung wird als eine Art Experimentierklausel bezeichnet und ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet.
Durch eine Anpassung des Paragrafen 31 Absatz 3 des Baugesetzbuches werde im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mehr Wohnbebauung auch ĂŒber die Vorgaben des Bebauungsplans hinaus ermöglicht, heiĂt es in dem Entwurf weiter. So könne beispielsweise in ganzen StraĂenzĂŒgen durch Aufstockung, Anbauten oder Bauen in der zweiten Reihe neuer Wohnraum geschaffen werden.
Im unbeplanten Innenbereich soll ĂŒber die bisher bestehenden Möglichkeiten hinaus auch dort die Neuerrichtung von WohngebĂ€uden ermöglicht werden, wo sie sich nicht in den Bebauungszusammenhang einfĂŒgen (Paragraf 34 Absatz 3b BauGB). Auch im AuĂenbereich soll einfacher neuer Wohnraum geschaffen werden können. Zudem soll mit innovativen LĂ€rmschutzlösungen mehr Wohnbebauung als bisher in der NĂ€he von Gewerbebetrieben ermöglicht werden. In begrĂŒndeten FĂ€llen sollen daher Abweichungen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen LĂ€rm zulĂ€ssig sein.
Mietwohnungen sollen auch weiterhin nicht ohne Weiteres zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden können. Das sei ein wichtiges Instrument, um Mieter vor VerdrĂ€ngung aus ihrem gewohnten Lebensumfeld zu schĂŒtzen, wird erlĂ€utert. Deshalb werde der sogenannte Umwandlungsschutz in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um fĂŒnf Jahre verlĂ€ngert.
Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten am 08. Juli 2025
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