Kabinett verabschiedet Portalverordnung

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Magdeburg/ST. Die Landesregierung hat heute die vom Ministerium fĂŒr Inneres und Sport vorgelegte Portalverordnung Sachsen-Anhalt beschlossen. Damit wird das Onlinezugangsgesetz (OZG) im Land weiter umgesetzt. Das OZG ist die gesetzliche Grundlage fĂŒr das bundesweite Vorhaben, die Leistungen der Verwaltung zu digitalisieren. FĂŒr BĂŒrgerinnen und BĂŒrger sowie Unternehmen sollen das AusfĂŒllen, Ausdrucken und Versenden von AntrĂ€gen per Post mehr und mehr der Vergangenheit angehören. Sie sollen ihre Behördenangelegenheiten online erledigen können und sind nicht mehr an die Öffnungszeiten der Verwaltung gebunden.

In diesem Zusammenhang verpflichtet das OZG Bund und LĂ€nder dazu, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch ĂŒber Verwaltungsportale anzubieten – und ihre jeweiligen Verwaltungsportale miteinander zu einem Portalverbund zu verknĂŒpfen. In Sachsen-Anhalt nimmt dabei das Landesportal (www.sachsen-anhalt.de) eine zentrale Rolle ein. Es dient als Vermittlungsstelle fĂŒr die Kommunikation zwischen BĂŒrgerinnen, BĂŒrgern und Unternehmen auf der einen und den Behörden und deren elektronischen Verwaltungsleistungen auf der anderen Seite.

Sachsen-Anhalt hat im E-Government-Gesetz bereits gesetzlich geregelt, dass Verwaltungsleistungen sowie notwendige Basisdienste ĂŒber das Landesportal anzubieten sind. Mit der vom Kabinett verabschiedeten Portalverordnung wird jetzt konkreter geregelt, „wie“ das Landesportal fĂŒr diese Zwecke zu nutzen ist.

Dabei nimmt das Ministerium fĂŒr Infrastruktur und Digitales kĂŒnftig den technischen Betrieb des Landesportals einschließlich der Bereitstellung von Nutzerkonten und Basisdiensten wahr. Nutzungsbedingungen regeln u.a., welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden dĂŒrfen, um elektronische Verwaltungsleistungen abzuwickeln; datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten werden konkretisiert. Zudem wird die Anbindung des Landesportals Sachsen-Anhalt an die Verwaltungsportale des Bundes und der LĂ€nder geregelt. Ziel ist es, dass kĂŒnftig alle BĂŒrgerinnen und BĂŒrger sowie Unternehmen einen medienbruchfreien Zugang zu sĂ€mtlichen in Deutschland angebotenen elektronischen Verwaltungsleistungen erhalten.

Text: Staatskanzlei und Ministerium fĂŒr Kultur des Landes Sachsen-Anhalt

Foto/pixabay/pedom