Kabinett bringt Gesetz für das Sondervermögen Infrastruktur auf den Weg

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Magdeburg. Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur beraten und zur Anhörung an die Kommunalen Spitzenverbände freigegeben. Der Gesetzentwurf sowie der Entwurf des Wirtschaftsplans für das Jahr 2026 sollen nach endgültiger Beschlussfassung durch die Landesregierung ab November im Landtag beraten werden. Geplantes Inkrafttreten des Gesetzes ist am 1. Januar 2026.

Das Gesetz soll die Verteilung der für Sachsen-Anhalt erwarteten Mittel in Höhe von 2,61 Milliarden Euro aus dem Bundessondervermögen regeln.

Die Mittel aus dem Sondervermögen sollen in die öffentliche Infrastruktur und in Maßnahmen für  Wirtschaftswachstum fließen.

Der heute vom Ministerium der Finanzen vorgelegte Gesetzentwurf enthält folgende Regelungen:

  • Die Mittel werden in einen Landes- und einen Kommunalarm aufgeteilt. Der Kommunalarm umfasst 60 Prozent der Mittel und gewährt den Landkreisen, den kreisfreien Städten, den Einheitsgemeinden und den Verbandsgemeinden insgesamt ca. 1,6 Milliarden Euro als pauschale Budgets.
  • Der Landesarm umfasst 40 Prozent der Mittel (ca. eine Milliarde Euro), die auf die Ministerien und damit fachaufgabenbezogen aufgeteilt werden.
  • Diese ressortbezogenen Förderbudgets werden durch Maßnahmen im jährlichen Wirtschaftsplan konkretisiert (Anlage). Umschichtungen sind möglich. Darüber hinaus steht im Landesarm eine Reserve für Kostensteigerungen in Höhe von 218 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Die Mittel stehen den Kommunen und auch im Landesarm jahresübergreifend und innerhalb der vorgesehenen Budgets zur Verfügung.

Finanzminister Michael Richter (Foto): „Nach den erfolgreichen Gesprächen mit den Kommunalen Spitzenverbänden haben wir innerhalb kurzer Zeit Einigkeit über die Vorhaben des Landes erzielt und prioritäre Projekte benannt. Für die unbürokratische und schnelle Umsetzung planen wir mit einem sehr schlanken Verfahren. Es wird für die Landesvorhaben keine Förderrichtlinien geben, es gelten allein die Regelungen der Bundesgesetzgebung. Damit entfallen zusätzliche zeitaufwändige Abstimmungsprozesse. Ich danke den Ministerien für die gute Zusammenarbeit.“

Hintergrund:

Der Bundestag hat in der letzten Woche das Länder-​und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG) beschlossen. Dieses Gesetz regelt die Verteilung von 100 Milliarden Euro auf die Bundesländer. Diese Mittel sind Teil des Bundessondervermögens Infrastruktur und Klimaschutz, das insgesamt 500 Milliarden Euro umfasst.

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Quelle: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur am 14. Oktober 2025

Foto: Finanzminister Michael Richter (c) Ronny Hartmann