Heute im Bundestag: Energiepreispauschale fĂŒr Studierende kann kommen

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Bildung, Forschung und TechnikfolgenabschÀtzung/Ausschuss

Berlin: (hib/DES) Der Ausschuss fĂŒr Bildung, Forschung und TechnikfolgenabschĂ€tzung hat am Mittwochmittag den Gesetzentwurf zur Energiepreispauschale fĂŒr Studierende (20/4536) beschlossen. Bei Enthaltung der AfD-Fraktion, stimmten alle anderen Fraktionen fĂŒr den Entwurf, der eine Einmalzahlung von 200 Euro vorsieht.

Insgesamt rund 2,95 Millionen Studierende und etwa 450.000 FachschĂŒlerinnen und FachschĂŒler sollen durch die Pauschale bei den gestiegenen Lebenshaltungs- und Energiepreisen entlastet werden. Anspruchsberechtigt seien alle, die am 1. Dezember 2022 an einer in Deutschland gelegenen AusbildungsstĂ€tte immatrikuliert seien. Somit umfasse der Gesetzentwurf auch Promotions-, Teilzeit- sowie auslĂ€ndische Studierende, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

FĂŒr die Energiepreispauschale sind laut Gesetzentwurf Ausgaben in Höhe von rund 680 Millionen Euro eingeplant. Das Geld werde zunĂ€chst von den LĂ€ndern beziehungsweise zustĂ€ndigen Stellen an die Studierenden sowie FachschĂŒler und FachschĂŒlerinnen ĂŒberwiesen. Die Beantragung der Einmalzahlung soll ĂŒber eine digitale Plattform erfolgen.

Auch wenn er keinen genauen Zeitpunkt fĂŒr die Auszahlung benennen konnte, betonte der Parlamentarische StaatssekretĂ€r Jens Brandenburg, dass die Einmalzahlung so schnell wie möglich noch in diesem Winter auf den Konten landen soll. Damit dies gelinge, sei man fĂŒr das Entwickeln der Online-Plattform eng mit dem Land Sachsen-Anhalt im Austausch, das seine Expertise von Bafög-digital einbringen werde.

Die Koalitionsfraktionen bekrĂ€ftigten ebenfalls, dass eine schnelle Auszahlung erfolgen mĂŒsse. Schon vor der Energiekrise seien rund ein Drittel der Studierenden armutsgefĂ€hrdet gewesen. Viele von ihnen hĂ€tten mittlerweile keinen finanziellen Puffer mehr, um die gestiegenen Kosten zu bewĂ€ltigen. Daher sei die UnterstĂŒtzung dringend notwendig.

Die Union zweifelte daran, dass die Auszahlungen schnell beginnen könnten, da die Bundesregierung noch keinen Mechanismus fĂŒr die Beantragung vorgelegt habe. Zur schnellen und unbĂŒrokratischen Hilfe gehöre es aber, dass die Einmalzahlung spĂ€testens im Januar auf den Konten der Studierenden lande. Außerdem kritisierte die Union, dass laut Gesetzentwurf die LĂ€nder und nicht der Bund die Verwaltungskosten tragen mĂŒssten.

Die Linke zeigt sich grundsÀtzlich zufrieden mit dem Gesetzentwurf und hob positiv hervor, dass das Geld nicht als Einkommen angerechnet werde und der Anspruch nicht gepfÀndet werden könne.

FĂŒr die AfD ist das Prinzip Gießkanne nicht die richtige Wahl, um die Studierenden zu unterstĂŒtzen. Statt durch die Pauschale alle gleich zu behandeln, hĂ€tte sie eine bedarfsabhĂ€ngige Auszahlung bevorzugt.

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