Heute im Bundesrat: Umsatzsteuer in der Gastronomie bleibt abgesenkt

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Der Bundesrat hat am 7. Oktober 2022 zahlreichen Änderungen bei den so genannten Verbrauchsteuern zugestimmt. Der Bundestag hatte sie am 22. September 2022 beschlossen, um Gastronomie und mittelstĂ€ndische Brauereien zu entlasten und die Energieversorgung zu stabilisieren. Das Gesetz wird nun dem BundesprĂ€sidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend wie geplant in Kraft treten.

Gastronomie stĂŒtzen

Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Ausgenommen sind weiterhin GetrĂ€nke. Eigentlich wĂ€re die in der Corona-Pandemie eingefĂŒhrte StĂŒtzungsmaßnahme fĂŒr die Gastronomie Ende 2022 ausgelaufen.

Kleine Brauereien stÀrken

Die ebenfalls eigentlich nur temporĂ€r ermĂ€ĂŸigten SĂ€tze der Biersteuermengenstaffel werden dauerhaft entfristet. Ziel ist es nach der amtlichen BegrĂŒndung, die einzigartige Biervielfalt und Braukunst sowie die mittelstĂ€ndisch geprĂ€gte Brauereistruktur zu stĂ€rken. Außerdem befreit das Gesetz BierwĂŒrze, die zur Herstellung von alkoholsteuerpflichtigen Waren verwendet wird, von der Biersteuer.

Gasversorgung sichern

Das Gesetz schafft die Grundlage, damit der wĂ€hrend der Corona-Pandemie aufgestellte Wirtschaftsstabilisierungsfonds der KfW Darlehen zur Refinanzierung von so genannten ZuweisungsgeschĂ€ften gewĂ€hren kann. Dazu gehören Transaktionen zur Stabilisierung der Energieversorgung, insbesondere zum AuffĂŒllen der Gasspeicher und zum Ausbau der Infrastruktur fĂŒr FlĂŒssiggas. Gesetzliche KreditermĂ€chtigungen sollen die LiquiditĂ€t der KfW sichern und Sicherheitsanforderungen an Gas- und StrommĂ€rkten bedienen.

Umsetzung von EU-Recht

Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz dient eigentlich der Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht, wurde allerdings im Laufe des Bundestagsverfahrens um zahlreiche weitere Maßnahmen ergĂ€nzt – unter anderem die Absenkung der Vorsteuerpauschale fĂŒr Landwirte ab 1. Januar 2023 von 9,5, auf 9 Prozent.

Plenarsitzung des Bundesrates am 07.10.2022

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