Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott und E-Zigaretten passiert den Bundesrat

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Die vor Kurzem vom Bundestag verabschiedete Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes hat am 21. November 2025 den Bundesrat passiert. Die Empfehlung des Umweltausschusses, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um so ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten durchzusetzen, fand im Plenum keine Mehrheit.

Hersteller in der Pflicht

Mit der Gesetzesänderung sollen vor allem die Entsorgung und Rücknahme elektronischer Geräte besser geregelt und EU-Recht umgesetzt werden. Dafür werden die Hersteller stärker in die Verantwortung genommen, zum Beispiel bei der Recyclingpflicht, der Nutzung von sekundären Rohstoffen und der Langlebigkeit von Elektrogeräten. Zudem sollen Sammel- und Rücknahmesysteme durch ein Logo vereinheitlicht und leichter zugänglich gemacht werden. Geschäfte, die Einweg-E-Zigaretten vertreiben, müssen zukünftig eine Sammelstation für gebrauchte Geräte einrichten und diese verpflichtend zurücknehmen. An kommunalen Sammelstellen sollen Mitarbeitende und nicht die Verbraucher selbst Elektroschrott und Batterien sortieren, um Brandrisiken zu verringern.

Notwendigkeit der gesetzlichen Anpassung

Deutschland unterschritt die europäische Mindestsammelquote für das Jahr 2021 deutlich. Die Quote soll nun gesteigert werden, indem mehr über Rückgabemöglichkeiten und mehr Sammelstellen informiert wird. Gerade auch wegen der steigenden Zahl falsch im Restmüll entsorgter Einweg-E-Zigaretten seien bessere Informationen und zugänglichere Rückgabemöglichkeiten notwendig, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Wie es weitergeht

Das Gesetz wird nun ausgefertigt und verkündet. Es tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Plenarsitzung des Bundesrates am 21.11.2025

Symbolfoto/pixabay