Ex-VerfassungsschutzprÀsident Papier warnt vor Risiken eines AfD-Verbotsverfahrens

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Verfassungsrechtler beklagt Intransparenz bei Einstufung durch Bundesverfassungsschutz – Wirkung „zulasten der Partei“

OsnabrĂŒck (ots). Der frĂŒhere PrĂ€sident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-JĂŒrgen Papier, hat das Vorgehen des Bundesverfassungsschutzes bei der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ kritisiert und warnt vor den Folgen eines Scheiterns bei einem Verbotsantrag. Der „Neuen OsnabrĂŒcker Zeitung“ (NOZ) sagte Papier: „Ich hĂ€tte mir gewĂŒnscht, dass die BegrĂŒndungen fĂŒr eine solche Qualifizierung transparenter dargestellt werden und jetzt nicht tröpfchenweise mit Zitaten in den Medien belegt werden.“ Er habe Bedenken gegenĂŒber dem Vorgehen, „weil diese Qualifizierung ,gesichert rechtsextremistisch‘ ĂŒber ihre unmittelbare juristische Wirkung hinaus weitreichende faktische, politische und psychologische Wirkungen zulasten der Partei hat“.

Angesichts von Demonstrationen und Politikern, die seit der Einstufung ein AfD-Verbot fordern, mahnt Papier zur Vorsicht. „Das Parteiverbot ist ein Instrument zum Schutz der Demokratie, das aber ein an sich demokratiefremdes, autoritĂ€res Mittel darstellt.“ Durch das Verbieten einer Partei werde „in den politischen Willensbildungsprozess und in den parteipolitischen Wettbewerb massiv eingegriffen“. Die Verfassungsorgane, die antragsberechtigt sind, mĂŒssten „eigenstĂ€ndig prĂŒfen“, ob die Voraussetzungen eines Parteiverbots erfĂŒllt sein werden. „Man mĂŒsste also zu dem Schluss kommen, dass mit ĂŒberwiegender Wahrscheinlichkeit ein Verfahren Erfolg haben wird.“ Bei einem Scheitern wĂ€re es „ein politisch höchst abtrĂ€glicher Fehlschlag“. „Der Staat darf zwar die rechtsstaatliche Demokratie nicht ihren erklĂ€rten Feinden zur Vernichtung ausliefern. Andererseits darf das Parteiverbotsverfahren auch nicht eingesetzt werden, um unliebsame politische Konkurrenz auszuschalten und damit im Grunde die Demokratie zu gefĂ€hrden, wenn auch in guter Absicht“, warnte Papier.

Foto: Professor Dr. Hans-JĂŒrgen Papier © Bundesstiftung Aufarbeitung