Ehemalige BĂŒrgermeisterin von Haldensleben unterliegt auch vor dem Bundesverfassungsgericht

Veröffentlicht in: Aus dem Gerichtssaal | 0

Magdeburg. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt – Senat fĂŒr Landesdisziplinarsachen – hatte mit Urteil vom 6. Juli 2022 die Berufung der ehemaligen BĂŒrgermeisterin von Haldensleben gegen das Urteil der Disziplinarkammer bei dem Verwaltungsgericht Magdeburg vom 24. November 2020 zurĂŒckgewiesen, durch das die BĂŒrgermeisterin wegen schwerer Dienstpflichtverletzungen aus dem BeamtenverhĂ€ltnis entfernt worden war.

Das Oberverwaltungsgericht vertrat in seiner Entscheidung die Ansicht, dass die BĂŒrgermeisterin vorsĂ€tzlich ein schwerwiegendes einheitliches innerdienstliches Dienstvergehen begangen habe, das zu einem endgĂŒltigen Vertrauensverlust des Dienstherrn und der Allgemeinheit fĂŒhre. Aufgrund dessen sei sie aus dem BeamtenverhĂ€ltnis zu entfernen.

Gegen das rechtskrĂ€ftige Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt hat die ehemalige BĂŒrgermeisterin Verfassungsbeschwerde erhoben, die das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 14. Juni 2023 nicht zur Entscheidung angenommen hat. Einer BegrĂŒndung der Ablehnung der Annahme bedurfte es gemĂ€ĂŸ § 93d Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes ĂŒber das Bundesverfassungsgericht nicht.

BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2023 – 2 BvR 2136/22

OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 6. Juli 2022 – 10 L 1/21

VG Magdeburg, Urteil vom 24. November 2020 – 15 A 12/19 MD

Quelle: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt am 26. Juni 2023

Symbolfoto/pixabay