Durchsuchung am Uniklinikum Magdeburg: Rechtswidriger Eingriff in Grundrechte – Verfahren eingestellt

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Das Ermittlungsverfahren im Kontext eines Einkaufs von FFP-2 Masken durch das UniversitĂ€tsklinikum Magdeburg wurde von der Staatsanwaltschaft jetzt wegen fehlenden Tatverdachts eingestellt. „Von Beginn krankte das Ermittlungsverfahren an dem konstruierten Anfangsverdacht. Die VorwĂŒrfe haben sich allesamt in Luft aufgelöst. Das Ermittlungsverfahren hĂ€tte gar nicht erst eingeleitet werden dĂŒrfen“, so eine Sprecherin des UniversitĂ€tsklinikums.

Das Amtsgericht Magdeburg hatte in einem Beschluss vom 25. Februar 2022 schon ausgefĂŒhrt, dass der Tatverdacht der Untreue nicht gegeben sei und es dafĂŒr „trotz fortgeschrittener Ermittlungen keine konkreten Anhaltspunkte gibt“. Folgerichtig stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, welches aufgrund einer Strafanzeige durch die Firma China Profis GmbH im April 2021 aufgenommen wurde.

Durchsuchung rechtswidrig

Zudem entschied das Landgericht in seinem Beschluss vom 21.01.2022, dass die Durchsuchungsanordnung rechtswidrig und die Voraussetzungen dafĂŒr nicht vorlagen. Es fehle schon an dem fĂŒr eine Durchsuchung erforderlichen Anfangsverdacht einer Straftat gegen die Beschuldigten. „Die Entscheidung des Landgerichtes gibt uns in allen Punkten recht“, so eine Sprecherin des UniversitĂ€tsklinikums. „Außerdem rĂŒgt das Landgericht die Durchsuchung als Eingriff in die Grundrechte“. Dazu hatte es ausgefĂŒhrt, dass der Verdacht auf konkreten Tatsachen beruhen mĂŒsse und „vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen nicht ausreichen“, um eine Durchsuchung zu rechtfertigen.

Das UniversitĂ€tsklinikum und die vormals Beschuldigten ĂŒberprĂŒfen den Vorgang weiter auf etwaige RechtsverstĂ¶ĂŸe. So wurde bis heute keine vollstĂ€ndige Akteneinsicht ermöglicht, ein fundamentales Recht in deutschen Verfahren. DarĂŒber gab es in Teilen der Medien immer wieder negative, teils drastische Berichterstattung mit deutlichen Tendenzen zur Vorverurteilung. „Wir prĂŒfen auch SchadensersatzansprĂŒche, weil es hier auch um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten und erheblichen ReputationsschĂ€den geht.“

Foto (c) UniversitÀtsklinikum Magdeburg