Digitale-Dienste-Gesetz passiert den Bundesrat

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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. April 2024 das Digitale-Dienste-Gesetz gebilligt. Es ergĂ€nzt eine als Digital Services Act bekannte Verordnung der EuropĂ€ischen Union. Diese ist seit dem 17. Februar 2024 in Kraft, dient europaweit als einheitlicher Rechtsrahmen fĂŒr digitale Vermittlungsdienste und soll illegale und schĂ€dliche Online-AktivitĂ€ten sowie das Verbreiten von Desinformation verhindern.

Zentrale Koordinierungsstelle geplant

Durch das Digitale-Dienste-Gesetz wird eine Koordinierungsstelle innerhalb der Bundesnetzagentur geschaffen. Diese soll fĂŒr Transparenz und Fairness sorgen und Anbieter digitaler Vermittlungsdienste sowie die Durchsetzung des Digital Services Act zentral beaufsichtigen. Nutzerinnen und Nutzer können ihre Beschwerden direkt an die Koordinierungsstelle richten, die ein zugĂ€ngliches und benutzerfreundliches Beschwerdemanagement-System einrichten wird.

Weitere Maßnahmen fĂŒr mehr Sicherheit

Das Gesetz enthĂ€lt Regelungen zum Schutz von MinderjĂ€hrigen im digitalen Raum, deren Einhaltung durch die Bundeszentrale fĂŒr Kinder- und Jugendmedienschutz ĂŒberwacht werden soll. Der Bundesbeauftragte fĂŒr den Datenschutz und die Informationsfreiheit soll das Einhalten der europĂ€ischen Datenschutzregelungen ĂŒberwachen: So dĂŒrfen zum Beispiel personenbezogene Daten nicht fĂŒr kommerzielle Werbung verwendet werden. Des Weiteren finden sich im Gesetz Bußgeldvorschriften zum Ahnden von VerstĂ¶ĂŸen gegen den Digital Services Act.

Wie es weitergeht

Das Gesetz kann nun vom BundesprĂ€sidenten ausgefertigt und danach verkĂŒndet werden. Es tritt am Tag nach der VerkĂŒndung in Kraft.

Plenarsitzung des Bundesrates am 26.04.2024

Text/Foto: Bundesrat