Bundesrat warnt vor erheblichen SteuerausfÀllen

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Mit einer umfangreichen Stellungnahme hat sich der Bundesrat zum geplanten SteuerĂ€nderungsgesetz 2025 positioniert. Das Gesetzespaket der Bundesregierung umfasst zahlreiche Einzelmaßnahmen mit denen BĂŒrgerinnen und BĂŒrger steuerlich entlastet werden sollen – unter anderem durch eine Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie.

Kompensation fĂŒr geringere Steuereinnahmen gefordert

In seiner Stellungnahme kritisiert der Bundesrat, dass die vorgesehenen GesetzesĂ€nderungen erhebliche SteuerausfĂ€lle nach sich ziehen wĂŒrden, die zur HĂ€lfte von den LĂ€ndern und Gemeinden zu tragen seien. Nach Berechnungen entstĂŒnden den LĂ€ndern so Mindereinnahmen von rund 11,2 Milliarden Euro und den Gemeinden von etwa 1,4 Milliarden Euro. 

Der Bundesrat erinnert daran, dass LĂ€nder und Kommunen bereits vor großen strukturellen Herausforderungen stĂŒnden. Steigende Ausgaben fĂŒr Bildung, Betreuung, Gesundheit, innere Sicherheit, Integration, Digitalisierung, Klimaschutz und Sozialleistungen erhöhten den finanziellen Druck. Das Ausgabenwachstum ĂŒbersteige die Entwicklung der Einnahmen deutlich. Die erwarteten Mindereinnahmen wĂŒrden die Haushaltslage zusĂ€tzlich verschĂ€rfen und die HandlungsfĂ€higkeit der LĂ€nder und Gemeinden weiter einschrĂ€nken.

Daher hĂ€lt der Bundesrat eine VerstĂ€ndigung mit dem Bund ĂŒber eine dauerhafte und umfassende Entlastung der LĂ€nder- und Gemeindehaushalte fĂŒr notwendig. Er fordert die Bundesregierung auf, die zu erwartenden Steuermindereinnahmen zu kompensieren.

Forderung nach digitaler Zahlungspflicht in der Gastronomie

Zudem schlagen die LĂ€nder vor, dass Restaurants neben Barzahlung kĂŒnftig auch eine gĂ€ngige digitale Zahlungsoption anbieten mĂŒssten. Dies könne zu mehr Steuerehrlichkeit beitragen und helfen, die SteuerausfĂ€lle auszugleichen.

Bundesregierung plant Senkung der „Gastrosteuer“

Die Bundesregierung plant, den Umsatzsteuersatz fĂŒr Speisen in der Gastronomie – mit Ausnahme des GetrĂ€nkeausschanks – ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft von 19 auf 7 Prozent zu senken. Ziel ist es, die Branche zu stĂ€rken und zur Stabilisierung der Preise beizutragen. Vom reduzierten Steuersatz sollen auch BĂ€ckereien, Metzgereien, der Lebensmitteleinzelhandel, Catering-Unternehmen sowie Anbieter im Bereich der Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung profitieren. Insgesamt erwartet die Bundesregierung dadurch eine jĂ€hrliche Entlastung von rund 3,6 Milliarden Euro fĂŒr Betriebe und Verbraucherinnen und Verbraucher.

Entfernungspauschale und MobilitÀtsprÀmie

Ebenfalls zum 1. Januar 2026 soll die Entfernungspauschale auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten gefahrenen Kilometer angehoben werden. Bislang galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Dies entsprĂ€che einer Entlastung von rund 1,1 Milliarden Euro im kommenden Jahr. Zudem soll die bisher befristete MobilitĂ€tsprĂ€mie dauerhaft fortgefĂŒhrt werden.

Vereinsrecht und Ehrenamt

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, die Haftungsprivilegien im Vereinsrecht fĂŒr ehrenamtlich TĂ€tige auszuweiten. Damit solle das Ehrenamt rechtlich besser abgesichert, die gesellschaftliche Anerkennung gestĂ€rkt und mehr Menschen fĂŒr ein Engagement in Vereinen gewonnen werden.

Weiterer Gang des Gesetzgebungsverfahrens

Die Stellungnahme des Bundesrats wird der Bundesregierung weitergeleitet. Dann ist der Bundestag am Zug, das Gesetz zu beschließen. Anschließend kommt es erneut zum Bundesrat, der dann ĂŒber seine Zustimmung entscheidet.

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Plenarsitzung des Bundesrates am 17.10.2025

Symbolfoto/pixabay