Bundesrat stimmt Wohngeld-Reform zu

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Am 25. November 2022 hat der Bundesrat in verkĂŒrzter Frist dem vom Bundestag beschlossenen Wohngeld-Plus-Gesetz zugestimmt. Es wird ab 2023 Haushalte mit niedrigeren Einkommen mit Blick auf die steigenden Wohnkosten stĂ€rker unterstĂŒtzen.

Tiefgreifende Reform
Die bisher umfangreichste Reform des Wohngelds soll die durch steigende Energiekosten und energieeffiziente Sanierungen entstehenden höheren Wohnkosten besser abfedern. Das Vorhaben besteht im Wesentlichen aus drei Komponenten:

Heizkostenzuschlag
Eine dauerhafte Heizkostenkomponente geht kĂŒnftig als Zuschlag auf die zu berĂŒcksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung ein, um die EmpfĂ€nger bei den Energiekosten zu entlasten. Bemessungsgrundlage des Wohngeldes ist die Bruttokaltmiete. Kosten fĂŒr Heizung und Warmwasser wurden bei den Belastungen bislang nicht berĂŒcksichtigt. Angesichts der sehr stark steigenden Preise fĂŒr Heizenergie ist es erforderlich, auch die Heizkostenbelastungen der Haushalte im Wohngeld zu berĂŒcksichtigen, heißt es in der GesetzesbegrĂŒndung.

Klimakomponente
Durch die EinfĂŒhrung einer Klimakomponente im Wohngeld erfolgt ein Zuschlag auf die HöchstbetrĂ€ge der zu berĂŒcksichtigenden Miete oder Belastung in der Wohngeldberechnung. Sie ermöglicht einen ĂŒber die bisherige Höchstgrenze hinausgehenden Zuschlag, wenn aufgrund energetischer Maßnahmen im GebĂ€udebereich im gesamten Wohnungsbestand die Miete erhöht wird.

Anpassung der Wohngeldformel
Überdies passt das Gesetz die Wohngeldformel an. Im Ergebnis sollen rund 1,4 Millionen Haushalte erstmalig oder erneut einen Wohngeldanspruch erhalten – bisher sind es rund 600.000 Haushalte.
Zudem erhöht sich der Wohngeldbetrag von durchschnittlich rund 180 Euro auf rund 370 Euro pro Monat.

Das Gesetz fĂŒhrt Bagatellgrenzen im Falle von RĂŒckforderungen ein und ermöglicht es, den Bewilligungszeitraum auf 24 Monate zu verlĂ€ngern.

VorlÀufige Zahlung
Damit die Behörden in EinzelfĂ€llen oder bei hoher Arbeitsbelastung das erhöhte Wohngeld zĂŒgig auszahlen können, sind vorlĂ€ufige Zahlungen möglich.

Weitere Schritte
Das Gesetz kann nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens und Unterzeichnung durch den BundesprĂ€sidenten im Bundesgesetzblatt verkĂŒndet werden. Inkrafttreten wird es am 1. Januar 2023.

Plenarsitzung des Bundesrates am 25.11.2022

Text/Foto: Bundesrat