Bundesrat billigt Gesetz zum NATO-Beitritt

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Unmittelbar nach dem Bundestag hat am 8. Juli 2022 auch der Bundesrat das Ratifikationsgesetz zum geplanten NATO-Beitritt von Finnland und Schweden gebilligt und damit das parlamentarische Verfahren innerhalb kürzester Zeit abgeschlossen. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Antrag von Finnland und Schweden

Finnland und Schweden hatten unter dem Eindruck des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine am 18. Mai 2022 formell den Beitritt zur NATO beantragt. Gemäß Artikel 10 des Nordatlantikvertrags können die Mitgliedstaaten durch einstimmigen Beschluss neue Mitglieder zum Beitritt einladen. Jeder so eingeladene Staat kann dann durch Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika Mitglied werden.

Zustimmung aller NATO-Mitglieder erforderlich

Die bevollmächtigten Vertreter der 30 NATO-Mitgliedstaaten haben am 5. Juli 2022 die Beitrittsprotokolle zum Nordatlantikvertrag in Anwesenheit der Außenminister von Finnland und Schweden unterzeichnet. Sobald alle nationalen Parlamente den Beitrittsprotokollen formell zugestimmt haben, können beide Länder in die NATO aufgenommen werden.

Signal aus Deutschland

Das extrem schnell durchgeführte deutsche Ratifikationsverfahren soll ein starkes Signal an alle Verbündeten senden.

Plenarsitzung des Bundesrates am 08.07.2022

Symbolfoto Nato/pixabay