Mit einem am 13. Juni 2025 beschlossenen Gesetzentwurf will der Bundesrat das Waffengesetz ändern und das Jagen durch den Einsatz von Nachtzielgeräten und künstlicher Beleuchtung effektiver und sicherer machen.
Erlaubnis von Nachtzielgeräten
Der Gesetzentwurf erweitert den Einsatz von Nachtzielgeräten bei der Jagd. Bisher seien nur Vorsatz- und Aufsatzgeräte mit bestimmter Nachtsichttechnik erlaubt, fest montierte Nachtzielgeräte mit eingebauten Hilfsmitteln zum Anvisieren eines Zieles jedoch nicht, obwohl sie technisch fast gleich seien. Diese unterschiedliche Behandlung sei inkonsistent und schwer nachzuvollziehen, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Die Ausdehnung der Erlaubnis auf fest montierte Geräte sei notwendig, um die Ausbreitung von Seuchen wie der afrikanischen Schweinepest effektiv verhindern zu können. Da diese Nachtzielgeräte „aus einem Guss“ gefertigt seien, entfiele zudem eine mögliche Fehlerquelle beim An- und Abmontieren. Der richtige Einsatz dieser Technik könne somit zu einer effizienteren und tierschutzgerechten Jagd beitragen.
Künstliche Zielbeleuchtung
Mit dem Gesetzentwurf soll auch das Verbot der Montage von Infrarot-Aufhellern, Taschenlampen oder ähnlichen Lichtquellen an Waffen aufgehoben werden. Bereits jetzt würde in mehreren Ländern insbesondere Schwarzwild mit künstlichen Lichtquellen bejagt. Allerdings sei es nach geltendem Waffenrecht verboten, die Lichtquelle an der Jagdwaffe zu montieren. Dies sei für viele Jäger schwer nachvollziehbar, da eine Montage die Handhabung erleichtern und damit für einen sicheren Schuss sowie eine tierschutzgerechte Erlegung sorgen würde.
Wie es weitergeht
Der Gesetzentwurf des Bundesrates wird nun in den Bundestag eingebracht, der dann darüber entscheidet. Zuvor bekommt die Bundesregierung die Gelegenheit zur Stellungnahme. Gesetzliche Fristen, wie schnell sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen muss, gibt es nicht.
Plenarsitzung des Bundesrates am 13.06.2025
Symbolfoto: Nachtzieltechnik für Jäger (c) Mross/DJV