Bundeshaushaltsausschuss verÀndert Regeln zu Lasten der betroffenen Unternehmen

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Minister Sven Schulze: „Die Entscheidung der Ampel zu den HĂ€rtefallhilfen ist inakzeptabel und ein schwerer Vertrauensverlust in die Bundesregierung.“

Magdeburg/ST. Die MinisterprĂ€sidentenkonferenz hat sich Ende 2022 auf Eckpunkte einer HĂ€rtefallregelung fĂŒr kleine und mittelstĂ€ndische Betriebe (KMU) geeinigt, die in besonderem Maße von den gestiegenen Mehrkosten fĂŒr Energie betroffen sind. Diese sollen in HĂ€rtefĂ€llen zusĂ€tzliche UnterstĂŒtzung bekommen, wenn steigende Energiepreise trotz Strom- und Gaspreisbremse ihre Existenz gefĂ€hrden.

Auf Antrag der Regierungsfraktionen (SPD, GrĂŒne und FDP) hat nun der Bundeshaushaltsausschuss zwei wesentliche Änderungen beschlossen: Zum einen sollen, anders als zugesichert, nichtleitungsgebundene EnergietrĂ€ger wie Pellets und Öl keine BerĂŒcksichtigung mehr finden. Zum anderen werden von der zugesagten 1 Milliarde Euro zunĂ€chst nur 375 Millionen Euro freigegeben.

Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Sven Schulze (Foto) hat die Entscheidung des Bundeshaushaltsausschusses scharf kritisiert: „Dieser Beschluss steht klar im Widerspruch zu den bisherigen GesprĂ€chen zwischen Bund und LĂ€ndern. Das ist inakzeptabel“, so der Minister. „Die Ampel-Regierung hĂ€lt sich nicht an Absprachen. Es ist fĂŒr mich absolut unverstĂ€ndlich, dass die Entscheidungen der MinisterprĂ€sidenten mit dem Bundeskanzler und den Landesministern, die die BeschlĂŒsse umsetzen mĂŒssen, nicht berĂŒcksichtigt. Die Scholz-Regierung hat mit dieser Entscheidung massiv Vertrauen zerstört.“

Vor dem Hintergrund, dass auch die Preise nichtleitungsgebundener EnergietrĂ€ger im Jahr 2022 stark gestiegen sind und Unternehmen teils gezielt auf andere EnergietrĂ€ger ausgewichen sind, um Gas einzusparen, sei diese Entscheidung nicht nachvollziehbar und falsch, so Minister Sven Schulze weiter. Mit Blick auf die inzwischen durch den Bund installierte Preisbremse fĂŒr Strom, Gas und WĂ€rme werde diese Ungleichbehandlung im Jahr 2023 noch einmal verstĂ€rkt.

Weiterhin ist fĂŒr Minister Schulze nicht nachvollziehbar, dass öffentlich 1 Milliarde Euro fĂŒr KMU angekĂŒndigt werden und der zustĂ€ndige Haushaltsausschuss dann nur 375 Millionen Euro freigibt, ohne zu sagen, wann und unter welchen Bedingungen der restliche Betrag zur VerfĂŒgung steht.

Ziel der HĂ€rtefallhilfen ist, ĂŒber die Preisbremsen hinaus kleine und mittelstĂ€ndische Unternehmen finanziell zu unterstĂŒtzen, wenn sie von der Energiekrise besonders hart betroffen sind. HierfĂŒr stellt der Bund ĂŒber den Wirtschaftsstabilisierungsfonds Gelder zur VerfĂŒgung. Die Abwicklung und Ausgestaltung der HĂ€rtefallhilfen ist LĂ€ndersache.

Sachsen-Anhalt wollte zeitnah nach der geplanten und vorbereiteten Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung am 30. Januar 2023 die Antragstellung auf HĂ€rtefallhilfe fĂŒr existenzgefĂ€hrdete Betriebe eröffnen. Mit dem Umschwenken aus Berlin sei derzeit unklar, ob dieser Zeitplan gehalten werden kann, weil wesentliche Teile der Vereinbarung nun hinfĂ€llig sind, so Minister Sven Schulze weiter. „Dieses Vorgehen ist eine RĂŒckwĂ€rtsrolle des Bundes. Ich bin sehr enttĂ€uscht von dieser Vorgehensweise.“

Text: Ministerium fĂŒr Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Foto (c) CDU Sachsen-Anhalt