Bau-Turbo soll schneller mehr Wohnraum bringen

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Berlin: (hib/HLE) Der vom Bundeskabinett am 18. Juni beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Bau-Turbo) soll in der am 7. Juli beginnenden Haushaltswoche des Bundestages in erster Lesung beraten werden. Wie ein Vertreter der Bundesregierung am Mittwoch in einer Sitzung des Ausschusses fĂŒr Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen mitteilte, soll der Bundesrat am 11. Juli zum Regierungsentwurf Stellung nehmen. Der Entwurf werde dann mit einer GegenĂ€ußerung der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zugeleitet, wurde in der von der Vorsitzenden Caren Lay (Die Linke) geleiteten Sitzung mitgeteilt. Eine öffentliche Anhörung des Ausschusses zu dem Gesetzentwurf soll am 10. September stattfinden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zur Beschleunigung von Bauvorhaben kĂŒnftig von den bisher geltenden Vorschriften des Planungsrechts abgewichen werden kann, wie zum Beispiel von der Aufstellung eines Bebauungsplans. Zur Wahrung der kommunalen Planungshoheit bedarf eine Zulassungsentscheidung der Zustimmung der Gemeinde. Im Außenbereich soll der neue Paragraf 246e Baugesetzbuch (BauGB) aber nur eingeschrĂ€nkt zur Anwendung kommen. Entscheidet sich eine Gemeinde dafĂŒr, den Bau-Turbo anzuwenden, kann innerhalb von zwei Monaten ein Bebauungsplan ersetzt werden. Dazu muss die Abweichung mit den Interessen der Allgemeinheit vereinbar sein und einem Vorhaben wie der Errichtung eines WohngebĂ€udes dienen. In Frage kommen auch die Erweiterung, Änderung oder Erneuerung eines GebĂ€udes, wenn dadurch neue Wohnungen geschaffen werden oder vorhandener Wohnraum wieder nutzbar gemacht wird. In diesen FĂ€llen benötigte soziale und kulturelle Einrichtungen (beispielsweise KindertagesstĂ€tten), können ebenfalls zugelassen werden.

Zur Verhinderung von Fehlentwicklungen gibt es aber in dem Entwurf auch Grenzen: So ist die Neuregelung bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Um die Umwelt weiterhin effektiv zu schĂŒtzen, ist die Abweichung von BauleitplĂ€nen nur dann möglich, wenn sie nach ĂŒberschlĂ€giger PrĂŒfung keine zusĂ€tzlichen erheblichen Umweltauswirkungen hat. In begrĂŒndeten FĂ€llen sollen auch Abweichungen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen LĂ€rm (TA-LĂ€rm) zulĂ€ssig sein.

In der Aussprache lobte die CDU/CSU-Fraktion, der Bau-Turbo werde Wohnraum schaffen. Wichtig sei, dass die Kommunen weiter die Planungshoheit behalten wĂŒrden. Es werde jetzt ein wichtiges Signal gesetzt. Die SPD-Fraktion zeigte sich erfreut, dass der Gesetzentwurf so schnell auf den Weg gebracht worden sei. Gemeinsam mit den LĂ€ndern wĂŒrden jetzt die Rahmenbedingungen gesetzt, dass mehr gebaut werden könnte. Die Möglichkeit zur Ausweisung kultureller Infrastruktur sei sehr wichtig.

Die Oppositionsfraktionen zeigten sich sehr kritisch. Die Fraktion BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen erinnerte an die hohen Baukosten und Zinsen. Oft fehle es den Unternehmen an der finanziellen Ausstattung, um Bauvorhaben beginnen zu können. Die Bundesregierung wies in diesem Zusammenhang Bedenken zurĂŒck, dass die kommunale Planungshoheit nicht mehr gewĂ€hrleistet sein könnte.

Die AfD-Fraktion erklĂ€rte, der Bau-Turbo werde an der Wohnungsnot nichts Ă€ndern. Denn die Baukosten seien zu hoch. Wer baue, mĂŒsse heute schon 20 bis 25 Euro pro Quadratmeter Miete verlangen. Solche Mieten könne sich kaum jemand leisten. Die Fraktion Die Linke bezeichnete es als traurig, dass nur auf Liberalisierung des Planungsrechts gesetzt werde. Es handele sich nur um einen Genehmigungs-Turbo. Gebaut werde damit nicht mehr, sondern es werde nur die Bodenspekulation befeuert. Die Kommunen wĂŒrden von Planungs- zu Genehmigungsbehörden degradiert.

Zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses wurde Axel Knoerig (CDU) gewÀhlt.

Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten am 25. Juni 2025

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