Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für die von der Koalition geplante Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten freigemacht. Neben der CDU/CSU und der SPD stimmte am Mittwoch in dem Gremium auch die AfD-Fraktion dem entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (21/321) zu, während Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke die Vorlage ablehnten. Sie steht am Freitag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.
Nach dem Gesetzentwurf soll der Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt werden, um die Aufnahme- und Integrationssysteme der Bundesrepublik zu entlasten. Zugleich soll eine Familienzusammenführung in Härtefällen weiterhin möglich sein.
Wie die beiden Koalitionsfraktionen in der Vorlage ausführen, wurde bereits 2016 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten auszusetzen. Danach wurde dieser Nachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz mit dem im März 2016 in Kraft getretenen Gesetz „zur Einführung beschleunigter Asylverfahren“ zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt, diese Aussetzung im März 2018 bis Ende Juli 2018 verlängert und danach durch die Begrenzung des Familiennachzugs auf 1.000 Visa pro Monat ersetzt.
Daneben sieht der Gesetzentwurf vor, in das Aufenthaltsgesetz neben der Steuerung wieder das Ziel der Begrenzung der Zuwanderung aufzunehmen. Damit soll klargestellt werden, „dass das Aufenthaltsgesetz nicht nur auf die Steuerung, sondern auch auf die Begrenzung von Zuwanderung ausgerichtet ist“. Das Ziel der Begrenzung war im Jahr 2023 aus der Zweckbestimmung des Aufenthaltsgesetzes gestrichen worden.
Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten am 25. Juni 2025
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