Alternativen zum Hausbesuch: Digitale Pflegebegutachtung fortsetzen

Veröffentlicht in: CDU Sachsen-Anhalt | 0

Magdeburg. Zum Schutz von vulnerablen Gruppen wurde im Zuge der Corona-Pandemie LeistungsprĂŒfern von Pflegeleistungen ermöglicht, die Begutachtung von PflegebedĂŒrftigen durch alternative Methoden durchzufĂŒhren. Dazu zĂ€hlen unter anderem Video- oder Telefoninterviews. Diese Regelung gilt per Gesetz bis einschließlich 30. Juni 2022. Auf Initiative der CDU-Fraktion wird es nun durch das Land Sachsen-Anhalt zeitnahe Bestrebungen geben, diese Regelung zu verlĂ€ngern. Gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen konnte heute ein entsprechender Antrag im Landtag verabschiedet werden.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Anja Schneider, erklĂ€rt dazu: „Nicht nur die anhaltende Pandemie hat verdeutlicht, dass die Pflege und deren FachkrĂ€fte ein unschĂ€tzbares Gut fĂŒr unsere Gesellschaft ist. Die Erfahrungen des Medizinischen Dienstes in Sachsen-Anhalt wĂ€hrend der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass die QualitĂ€t der Pflegebegutachtung mit der EinfĂŒhrung von alternativen beziehungsweise digitalen Begutachtungsformen im Vergleich zu vergangenen Jahren vergleichbar geblieben sind. Auch die Akzeptanz aller Beteiligten wird Umfragen zufolge als positiv empfunden. Unser Ziel ist, die alternative Begutachtung perspektivisch als Erweiterung der bisherigen Begutachtungsformen zu implementieren.“

Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Krull, ergĂ€nzt: „Es ist uns gelungen, ein bedarfsgerechtes Konzept zur FortfĂŒhrung von alternativen Begutachtungsformen zu erarbeiten. Nicht nur unter Pandemiebedingungen ist es in der heutigen Zeit notwendig, digitales Potenzial im Gesundheits- und Pflegesektor auszuschöpfen. Es ist uns wichtig, dass die Feststellung einer PflegebedĂŒrftigkeit möglichst schnell, unkompliziert und ressourcenschonend erfolgen kann. Dabei schĂŒtzen wir gleichzeitig die BedĂŒrfnisse und WĂŒnsche der pflegebedĂŒrftigen Person. Sie kann im Einzelfall entscheiden, ob eine Begutachtung konventionell oder digital stattfinden soll.“

Fotos (c) CDU Sachsen-Anhalt