Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Mittwoch, 11. Mai 2022
Ausschuss debattiert über Wirtschaftshilfen für Unternehmen
Wirtschaft/Ausschuss
Berlin: (hib/EMU) Trotz hoher Inflation und weiterhin hohen Energiepreisen liegt die Arbeitslosenquote momentan nur gering über dem Vorkrisenniveau. Es habe trotz des Krieges in der Ukraine eine Frühjahrsbelebung auf dem Arbeitsmarkt gegeben, berichtete die Parlamentarische Staatssekretärin Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen) am Mittwoch im Wirtschaftsausschuss. Es mangele sogar weiterhin an spezialisierten Arbeitskräften. Deshalb werbe die Bundesregierung nun gezielt IT-Fachleute aus Indien und Georgien an. Brantner berichtete den Ausschussmitgliedern zudem von den Hilfsprogrammen der Bundesregierung für vom Krieg in der Ukraine betroffene Unternehmen.
Seit dem 9. Mai 2022 können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur kurzfristigen Liquiditätssicherung Kredite aus einem Hilfsprogramm mit zwei Komponenten beantragt werden: ein Kredit im standardisierten Durchleitgeschäft über die Hausbank bis zu einem Kreditvolumen von 100 Millionen Euro sowie ein Kredit für großvolumige Konsortialfinanzierungen. Für die Hilfen seien der Bürgschaftshöchstbetrag verdoppelt und die Laufzeiten verlängert worden, sagte Brantner. Zudem seien die Bedingungen angepasst worden, sodass nicht nur Unternehmen in strukturschwachen Regionen darauf zugreifen könnten.
Aus der Fraktion der SPD kam die Frage an Brantner, ob der EU-Beihilferahmen in Höhe von 20 Milliarden Euro ausreichend sei und ob es bereits Verhandlungen über eine Ausweitung des Rahmens gebe. Die Parlamentarische Staatssekretärin befand, dass es nun erstmal daran sei, diese 20 Milliarden Euro sinnvoll auszugeben.
Die Fraktion von CDU/CSU wollte von der Regierungsvertreterin wissen, wer der Ansprechpartner für die Unternehmen auf Seiten der Bundesregierung sei. Brantner nannte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das über eine große Energieexpertise verfüge. Außerdem wollten die Unionsabgeordneten wissen, inwieweit Hilfen für alle geplant seien, die von den hohen Ölpreisen betroffen seien.
Ein Abgeordneter aus der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen wies darauf hin, dass man von den Unternehmen im Gegenzug für die Wirtschaftshilfen erwarten müsse, dass sie sich gezielt um Energieeinsparungen bemühten und fragte nach geplanten Regeln durch die Bundesregierung.
Ob die Bundesregierung an Plänen arbeite, wie es mit der Unterstützung der deutschen Wirtschaft weitergehen solle, falls der Krieg in der Ukraine länger dauere, wollte ein Abgeordneter der FDP-Fraktion wissen. Er fragte zudem, ob es eine Taskforce gebe, die sich um das Thema Unternehmenshilfen kümmere.
Für die AfD-Fraktion sagte ein Abgeordneter, dass die Wirtschaft in Deutschland weiter stark sei und die Unternehmer auch selbst für Unwägbarkeiten Vorsorge getroffen hätten. Wegen der Sanktionspolitik werde es jetzt jedoch zu Umsatzeinbrüchen kommen, es sei mit Liquiditätsengpässen zu rechnen. Er wollte wissen, ob es im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Zahlen dazu gebe, wie hoch diese ausfallen könnten.
Ein Vertreter der Linksfraktion wies darauf hin, dass er sich bereits in einer vorherigen Ausschusssitzung bei Brantner nach einer Übergewinnsteuer erkundigt habe, auf seine Frage aber keine befriedigende Antwort erhalten habe. Während viele Unternehmen unter den Auswirkungen des Krieges litten, schöpften andere aus diesem Profite, sagte der Abgeordnete. Brantner erwiderte, es sei hochkomplex, eine solche Steuer durchzusetzen.
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Weniger Bundeswehrsoldaten bei Ausbildungsmission EUTM Mali
Auswärtiges/Antrag
Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll die Beteiligung an der EU-geführten Ausbildungsmission EUTM Mali (European Union Training Mission Mali) fortsetzen, den Schwerpunkt allerdings auf das Nachbarland Niger verlagern und deutlich weniger Personal einsetzen. Wie die Bundesregierung in ihrem Antrag (20/1762) schreibt, sollen bis zu 300 statt wie bisher bis zu 600 Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten entsendet werden können.
Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die „Verbesserung beziehungsweise Herstellung der operativen Fähigkeiten der Sicherheitskräfte von Burkina Faso, Mali, Mauretanien und Niger und der Gemeinsamen Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten durch militärische Beratung und Ausbildung, einschließlich einsatzvorbereitender Ausbildung, sowie durch Begleitung ohne Exekutivbefugnisse bis zur taktischen Ebene (‚Mentoring‘) an gesicherten Orten mit Schwerpunkt in Niger sowie Burkina Faso, Mali und Mauretanien“. Eine Beteiligung an Kampfeinsätzen bleibe ausgeschlossen.
Wie es im Antrag weiter heißt, hat die EU Anfang April angesichts der aktuellen politischen Lage in Mali „Kernelemente von Ausbildung und Ertüchtigung“ der Mission „temporär, graduell und reversibel“ ausgesetzt. Begründet werde dies mit „weiterhin fehlenden Fortschritten bei der Transition, anhaltenden Menschenrechtsverletzungen, deren Zurechnung teils nicht geklärt werden können und fehlenden Garantien, dass EU-ausgebildete und ausgestattete malische Sicherheitskräfte nicht mit russischen Kräften vor Ort eingesetzt werden“.
Der in Mali tätige deutsche Anteil am Standort Bamako werde dementsprechend „auf Beratungs- und Stabspersonal sowie ein notwendiges nationales Unterstützungselement reduziert“. Taktische Beratung werde bis auf weiteres ausgesetzt, es erfolge ausschließlich fachliche Beratung auf strategischer Ebene, Ausbildungspersonal sowie der Beitrag zum Schutz sollen bis auf weiteres nicht zum Einsatz kommen. „Damit bleibt Deutschland in Mali ausschließlich mit einer Minimalpräsenz im Rahmen der Militärmission der EU vertreten“, schreibt die Bundesregierung.
Der Einsatz erfolge auf Ersuchen der malischen Regierung und der Regierung des Niger, und, soweit dieses EU-seitig eingeholt wurde, mit dem Einverständnis von Niger, Burkina Faso und Mauretanien sowie auf Grundlage entsprechender Beschlüsse des Rates der EU in Verbindung mit mehreren Resolutionen des UN-Sicherheitsrates.
Das Mandat ist befristet bis Ende Mai 2023. Die einsatzbedingten Kosten beziffert die Bundesregierung auf rund 93 Millionen Euro.
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Mehr Bundeswehrsoldaten bei MINUSMA-Einsatz in Mali
Auswärtiges/Antrag
Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr an der „Multidimensionalen Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali“ (MINUSMA) beteiligen und dabei mehr Personal einsetzen können als bisher. Statt wie bisher 1.100 Soldatinnen und Soldaten sollen nunmehr bis zu 1.400 entsendet werden können, wie aus einem Antrag (20/1761) der Bundesregierung hervorgeht, der heute erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Die Erhöhung der Mandatsobergrenze begründet die Bundesregierung unter anderem mit dem Ausgleich bisher von Frankreich übernommener Fähigkeiten im Bereich der sanitätsdienstlichen Einrichtung und des Wechsels der eingesetzten Hubschrauber. Darüber hinaus seien Kräfte zur Unterstützung des Weiterbetriebs des Flugplatzes in Gao vorzuhalten; „außerdem eine zusätzliche Sicherungskompanie zum Objektschutz – dabei gegebenenfalls auch zur Verstärkung der Flughafensicherung – und zur Unterstützung der Operationen unserer bodengebundenen Aufklärungskräfte“.
Verwiesen wird auf die französische Ankündigung, die Kräfte aus den von Frankreich geführten Antiterror-Missionen BARKHANE und TAKUBA aus Mali abzuziehen. Frankreich beabsichtige, den Kampf gegen terroristische Gruppierungen im Sahel aus Nachbarstaaten fortzusetzen. „Die enge und bewährte Zusammenarbeit mit Frankreich im regionalen Bereich steht nicht zur Disposition“, schreibt die Bundesregierung. Nach Abzug der Kräfte BARKHANE und TAKUBA aus Mali sei aber mit einem signifikanten Nachlassen des Verfolgungsdrucks auf die dortigen terroristischen Gruppierungen zu rechnen und somit eine weitere Verschlechterung der Sicherheitslage vor allem im Norden Malis wahrscheinlich.
Die „beharrliche Arbeit von MINUSMA“ sei weiterhin erforderlich, um wirksam zur Umsetzung des Friedensabkommens von Algier beizutragen, schreibt die Bundesregierung. Dazu überwache die Mission die Waffenruhe und reguliere Bewegungen der Milizen im Norden. Dort und in Zentralmali schütze die Mission eine Vielzahl von Gebieten und die dort lebende Bevölkerung vor Übergriffen. „Die Aufklärungsfähigkeiten des Bundeswehrkontingents in Gao leisten zu diesen Aufgaben wichtige Beiträge.“
Konkret trage die Bundeswehr zu MINUSMA bei „durch die Bereitstellung eines gemischten Aufklärungsverbandes mit Objektschutz- und Aufklärungskräften inklusive HERON 1, das Flugabwehrwaffensystem MANTIS, Hubschrauber für den qualifizierten Patientenlufttransport (MEDEVAC) und taktischen Lufttransport sowie erforderlichen Einsatzunterstützungs- und IT-Kräften“.
Das Mandat ist befristet bis Ende Mai 2023. Die Kosten für die einsatzbedingten Zusatzaufgaben beziffert die Bundesregierung auf rund 453 Millionen Euro.
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AfD fordert Lockerung bei kurzfristiger Beschäftigung
Arbeit und Soziales/Antrag
Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (20/1745) die Ausweitung der kurzfristigen Beschäftigung von 70 auf 102 Arbeitstage. Damit solle die Verfügbarkeit von Saisonarbeitskräften und zugleich die Ernährungssicherheit erhöht werden, schreiben die Abgeordneten. Sie verweisen auf die wirtschaftlich angespannte Situation, in der sich Deutschland auf eine Wirtschaftskrise zu bewege. Während der Corona-Pandemie wurde, zeitlich befristet, die Dauer der kurzfristigen Beschäftigung auf 102 Tage erweitert.
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Voller Schutz ab dem ersten Einsatztag
Arbeit und Soziales/Antrag
Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (20/1730) den vollen Sozialversicherungsschutz für ausländische Saisonarbeitskräfte. Sie verweist darin auf das Modell der „kurzfristigen Beschäftigung“ (bis zu 70 Arbeitstage und „nicht berufsmäßig“ ausgeübt). Diese Beschäftigung ist steuer- und abgabenfrei, weil von einer Absicherung im Heimatland ausgegangen wird. In der Praxis treffe dies jedoch oft nicht zu, schreibt die Fraktion und kritisiert das „Ausbeutungssystem in der Landwirtschaft“: Denn zum fehlenden Sozialversicherungsschutz kämen vielfach Lohnbetrug oder ungerechtfertigte Lohnabzüge dazu.
Die Abgeordneten fordern deshalb neben dem vollen Sozialversicherungsschutz ab dem ersten Einsatztag unter anderem die elektronische Aufzeichnung der Arbeitszeiten, mehr Kontrollen durch Zoll- und Arbeitsschutzbehörden sowie verbindliche Qualitätsstandards für private Arbeitsvermittler.
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CDU/CSU für Bekämpfung jeglicher Art von Extremismus
Inneres und Heimat/Antrag
Berlin: (hib/STO) „Für eine wehrhafte Demokratie – Gegenüber jeglicher Art von Extremismus“ lautet der Titel eines Antrags der CDU/CSU-Fraktion (20/1725), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin begrüßt die Fraktion den Mitte März vorgestellten Aktionsplan gegen Rechtsextremismus als „unterstützenswert“. Zugleich fordert sie die Bundesregierung auf, neben einer konsequenten Fortsetzung der Bekämpfung des Rechtsextremismus auch einen Aktionsplan gegen islamistischen Terrorismus und politischen Islamismus sowie einen weiteren Aktionsplan gegen Linksextremismus vorzulegen.
Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion dem Bundeskriminalamt zur Abwehr der Gefahren des internationalen Terrorismus die Befugnis zur Überwachung der Telekommunikation wie beispielsweise Telegram- oder WhatsApp-Nachrichten von islamistischen Terroristen zur Verfügung stellen. Ferner dringen die Abgeordneten darauf, dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) „unter verpflichtender Mitwirkung von Telekommunikationsanbietern die Überwachung der Kommunikation von Terroristen und Extremisten zu ermöglichen“.
Ebenso soll die Bundesregierung dem BfV laut Vorlage im Rahmen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 2022 die Befugnisse zur Online-Durchsuchung einzuräumen, „um zur Abwehr einer mindestens konkretisierten Gefahr im dringenden Einzelfall insbesondere einen konkret bevorstehenden Terroranschlag verhindern zu können“. Zudem plädiert die Fraktion dafür, bei relevanten Anhaltspunkten für verfassungsfeindliche Bestrebungen die Altersgrenze für die Speicherung von Informationen über Minderjährige durch den Verfassungsschutz entfallen zu lassen und die regelmäßige Löschungspflicht nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz auf 20 Jahre auszuweiten.
Des Weiteren wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern sämtliche Präventionsprogramme gegen Extremismus auf ihre Wirksamkeit und Verzahnung hin zu evaluieren sowie verbindliche Qualitätsstandards als Fördervoraussetzung zu erarbeiten. Darüber hinaus soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge „generell mittels einer Demokratietreueerklärung in Förderbescheiden“ dafür sorgen, dass staatliche Gelder nur an Träger von Präventionsprojekten gehen, „die sich umfassend und eindeutig zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen sowie eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Tätigkeit gewährleisten“.
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AfD fragt nach Rohstoffabhängigkeit von China
Wirtschaft/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/EMU) Nach dem Import von Rohstoffen für die verarbeitende und weiterverarbeitende Industrie aus China erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/1701). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, welche Rohstoffe aus China und anderen Drittstaaten importiert werden. Gefragt wird weiterhin, ob es der Bundesregierung bekannt sei, dass sich Deutschland in einer starken wirtschaftlichen Abhängigkeit von chinesischen und anderen ausländischen Rohstofflieferungen befinde.
Wie die Bundesregierung die gegenwärtige globale Wirtschaftsabhängigkeit Deutschlands vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges konkrete bewerte, will die Fraktion weiter wissen. Außerdem erkundigen sie sich nach Maßnahmen, um die Auswirkungen des Rohstoffmangels und der Rohstoffabhängigkeit als auch die Lieferkettenabhängigkeit Deutschlands zu beseitigen.
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