Der Bundestag wird laut einem Medienbericht demnächst ĂĽber einen Gruppenantrag abstimmen, in dem beim Bundesverfassungsgericht ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD beantragt wird. Der Antrag wird nach Informationen der Zeitung „Die Welt“ von einzelnen Abgeordneten von SPD, CDU/CSU, GrĂĽnen und Linken unterstĂĽtzt, nicht aber von den gesamten Fraktionen. Er sei seit Monaten vorbereitet und kĂĽrzlich finalisiert worden. FĂĽr einen fraktionsĂĽbergreifenden Antrag sind 37 Abgeordnete notwendig. Der Antrag zum AfD-Parteiverbotsverfahren soll allerdings von deutlich mehr Bundestagsmitgliedern eingebracht werden: Von allen genannten Fraktionen unterstĂĽtzen ihn nach „Welt“-Informationen jeweils mindestens zehn Abgeordnete.
Der Bundestag beantrage beim Bundesverfassungsgericht, gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes und Paragraph 43 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, festzustellen, dass die Partei Alternative für Deutschland verfassungswidrig sei, heißt es demnach in dem Antrag. Hilfsweise solle vom Verfassungsgericht festgestellt werden, dass die AfD von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen werde.
Abgeordnete werfen der AfD in dem Bundestagsantrag vor, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen zu wollen und gegenĂĽber dieser Grundordnung eine „aktiv kämpferisch-aggressive Haltung“ einzunehmen. Der Gruppenantrag wirft der AfD zahlreiche Verstöße gegen die MenschenwĂĽrdegarantie des Grundgesetzes vor. Dabei nennt er etwa die Forderung nach einer „millionenfachen Remigration“ von Migranten. Der Antrag wertet auĂźerdem zahlreiche Ă„uĂźerungen von Bundes- und Landesvorsitzenden der AfD als Verletzungen der MenschenwĂĽrde von Migranten, Muslimen und sexuellen Minderheiten.
Text/Foto: Welt Nachrichtensender am 30. September 2024
