Kinderförderungsgesetz im Landtag / Gensecke: Sachsen-Anhalt geht bemerkenswerten Weg

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Magdeburg/ST. Die Änderungen des Kinderförderungsgesetzes, des Schulgesetzes und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes wurden im Rekordtempo beraten und fĂŒhrten zu einem neuen Gesetzesentwurf. Dieser wurde heute im Landtag von Sachsen-Anhalt beraten und beschlossen.

Ein gutes Signal an alle Eltern ist die VerlĂ€ngerung der Geschwisterkindregelung. Weiterhin werden bei mehreren Kindern in Krippe, Kita und Hort nur die HortbeitrĂ€ge fĂ€llig. Die Schulgeldfreiheit fĂŒr die Erzieherausbildung wird ebenso bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024 verlĂ€ngert. Das ist eine gute Nachricht fĂŒr alle, die sich fĂŒr eine pĂ€dagogische Ausbildung entscheiden. FĂŒr die FachkrĂ€fte in den Fachberatungen und in den Sprachkitas ist die Finanzierung fĂŒr das Jahr 2023 ebenso gesichert. Der Bund finanziert bis Jahresmitte 2023, dann ĂŒbernimmt das Land.

Dazu Katrin Gensecke (Foto), Sprecherin Soziales und Inklusion in ihrer Rede im Landtag von Sachsen-Anhalt: „Ich möchte ausdrĂŒcklich betonten, dass Sachsen-Anhalt hier einen sehr bemerkenswerten Weg geht. Die Weiterfinanzierung ist keineswegs selbstverstĂ€ndlich, denn in anderen LĂ€ndern lĂ€uft das Programm ersatzlos aus.“

Das Gesetz wurde auf Wunsch der Kommunen im §12a geĂ€ndert – Die Pauschalen werden zukĂŒnftig auf aktuellen Kinderzahlen und nicht mehr zum Stichtag 1. MĂ€rz berechnet. Damit wird den gestiegenen Kinderzahlen in den Gemeinden entsprochen. Ebenso neu: Der neu eingefĂŒhrte FlĂ€chenfaktor fĂŒr die StĂ€rkung der Kinder- und Jugendarbeit in den Landkreisen. Hier gibt es mehr Mittel als bisher.

Foto © SPD-Fraktion Sachsen-Anhalt