Gasspeicheranlagen sollen fĂŒr die Sicherheit der Energieversorgung einen MindestfĂŒllstand aufweisen. Eine Ausnahmeregelung erleichtert den Bau von UnterkĂŒnften fĂŒr GeflĂŒchtete. Mehr Schutz und Transparenz bei Online-Kauf, Kaffeefahrten und Telefonwerbung.
Energie
Sicherheit der Gasversorgung
Betreibende von Gasspeicheranlagen in Deutschland werden verpflichtet, ihre Speicher schrittweise zu fĂŒllen. Gesetzlich vorgegebene MindestfĂŒllstĂ€nde sollen die Energieversorgung weiterhin gewĂ€hrleisten und heftige PreisausschlĂ€ge eindĂ€mmen. Das Gesetz tritt am 1. Mai 2022 in Kraft.
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Flucht und Asyl
Vereinfachter Bau von UnterkĂŒnften fĂŒr GeflĂŒchtete
Um StĂ€dten und Gemeinden den Bau von UnterkĂŒnften fĂŒr GeflĂŒchtete zu erleichtern, fĂŒhrt die Bundesregierung eine Ausnahmeregelung im § 246 Baugesetzbuch wieder ein. Behörden dĂŒrfen bis Ende 2024 von den Vorschriften des Baugesetzbuchs abweichen, um das Verfahren zu vereinfachen.
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Verbraucherschutz
Mehr Schutz auf Online-MarktplÀtzen
Ab dem 28. Mai sind Verbraucherinnen und Verbraucher bei Online-EinkĂ€ufen besser zu informieren. Betreiber von Digitalen-MarktplĂ€tzen wie Amazon oder ebay sind dann verpflichtet, vor Vertragsschluss ĂŒber wesentliche UmstĂ€nde, die die Entscheidung des Kunden beeinflussen können, aufzuklĂ€ren – etwa ĂŒber Kriterien und Gewichtung fĂŒr das Ranking von Suchergebnissen zu Produkten.
Transparenz im Internet und bei Kaffeefahrten
Beim Verkauf digitaler Inhalte wie eBooks, Videoclips, digitale Dienstleistungen oder Videostreaming sind Anbietende zu mehr Transparenz verpflichtet. Mehr Schutz vor missbrÀuchlichen Praktiken erhalten auch Teilnehmende an sogenannten Kaffeefahrten. Influencer und Blogger erhalten zudem mehr Rechtssicherheit bei Produktempfehlungen. Das Gesetz tritt am 28. Mai 2022 in Kraft.
StÀrkerer Schutz bei Telefonwerbung
Ab dem 28. Mai 2022 mĂŒssen Anbieterinnen und Anbieter, die telefonisch werben, die ausdrĂŒckliche Einwilligung der Angerufenen dokumentieren und fĂŒnf Jahre aufbewahren. Bei VerstöĂen drohen BuĂgelder.
Einfachere Preisauszeichnung und Verkauf verderblicher Lebensmittel
Ab dem 28.Mai 2022 mĂŒssen Anbieter bei PreisermĂ€Ăigungen nicht mehr auf vorherige Preise Bezug nehmen, zugleich wird einer kurzzeitigen Anhebung von Preisen vor einer PreisermĂ€Ăigung ein Riegel vorgeschoben. AuĂerdem wird der gĂŒnstige Verkauf leicht verderblicher Lebensmittel erleichtert. Dies soll der Lebensmittelverschwendung entgegen wirken .
Quelle/Bundesregierung
Symbolfoto/pixabay