Gesetze und Regelungen aktuell (2): Was ist neu im Januar 2026?

Veröffentlicht in: NACHRICHTEN | 0

Staatsmodernisierung

Bundesregierung startet digitales Bürokratiemeldeportal

Für einen modernen, schlanken und handlungsfähigen Staat müssen bürokratische Hürden verschwinden. Wo diese Hindernisse lauern, kann seit 12. Dezember über das neue Portal „EinfachMachen“ gemeldet werden – um so mitzuhelfen, die Verwaltung zu modernisieren.

Weitere Informationen zum digitalen Bürokratiemeldeportal

—–

Arbeit

Mindestlohn steigt

Ab Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro brutto in der Stunde. Ein Jahr später steigt er auf 14,60 Euro. Mehr als sechs Millionen Menschen werden profitieren.

Zudem erhöht sich die Verdienstgrenze im Minijob auf 603 Euro monatlich im Jahresdurchschnitt. Damit steigt auch die Untergrenze für Verdienste aus Beschäftigungen im sogenannten Übergangsbereich (Midi-Job) auf 603,01 Euro.

Weitere Informationen zum Mindestlohn

Sozialer Schutz für Paketboten

Das Paketboten-Schutzgesetz regelt die Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche. Wer einen Auftrag an einen Subunternehmer weiter vergibt, haftet für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge. Das vorerst befristete Gesetz führte zu weniger Scheinselbstständigkeit sowie mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und hat damit die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche verbessert. Die Bundesregierung hat das Gesetz nun entfristet.

Weitere Informationen zum Paketboten-Schutzgesetz

Mindestausbildungsvergütung steigt

Zum 01. Januar 2026 steigt die Mindestausbildungsvergütung: Auszubildende, die im Jahr 2026 eine duale Ausbildung beginnen, müssen im ersten Lehrjahr von ihrem Arbeitgeber mindestens 724 Euro Bruttolohn pro Monat gezahlt bekommen. Das ist eine Erhöhung um knapp 6,2 Prozent im Vergleich zur aktuellen Mindestausbildungsvergütung von 682 Euro.

Weitere Informationen zur Mindestausbildungsvergütung

Kurzarbeitergeld: Maximale Bezugsdauer gilt weiter

Die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld beträgt weiterhin 24 Monate. Das hat die Bundesregierung beschlossen. Betroffene Unternehmen haben damit Planungssicherheit bis zum Ende des kommenden Jahres.

Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld

Soziales

Regelsätze bei Bürgergeld und Sozialhilfe unverändert

Die Regelsätze im Bürgergeld und der Sozialhilfe bleiben auch im Jahr 2026 unverändert. Alleinstehende etwa erhalten weiterhin 563 Euro im Monat. 

Fragen und Antworten zu Regelsätze im Überblick

Rechengrößen in der Sozialversicherung

Zum 1. Januar 2026 erhöhen sich die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Grund sind die gestiegenen Löhne und Gehälter. Zum Beispiel steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung von 5.512,50 Euro auf 5.812,50 Euro im Monat. 

Wie sich Beitragsbemessungsgrenzen genau ändern, hier im Überblick 

Künstlersozialversicherung – Beiträge sinken

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt im Jahr 2026 von derzeit 5,0 Prozent auf dann 4,9 Prozent. Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit mehr als 190.000 selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen.

Weitere Informationen zur Künstlersozialversicherung

—–

Pflege

Qualifikationen von Pflegekräften besser nutzen

Pflegefachpersonen sollen künftig – gemäß ihren Qualifikationen – mehr Befugnisse bekommen und mehr eigenständige Entscheidungen treffen können, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren, beispielsweise beim Management chronischer Erkrankungen. Zudem werden gezielt alternative Wohnformen zum betreuten Wohnen und zu klassischen Pflegeheimen gestärkt. 

Weitere Informationen zu den Pflegekräften

——

Rente

Damit die Rente stabil, verlässlich und gerecht bleibt

Mit dem Rentenpaket 2025 setzt die Bundesregierung drei wichtige Vorhaben des Koalitionsvertrags um. Das Rentenniveau wird bis 2031 bei 48 Prozent stabilisiert. Auch für vor 1992 geborene Kinder sollen drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet werden. Die Aufhebung des Anschlussverbots ermöglicht die freiwillige Weiterarbeit nach der Regelaltersgrenze und bildet eine arbeitsmarktrechtliche Grundlage für die Aktivrente. 

Weitere Informationen zum Rentenpaket 2025

Mit Aktivrente bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen

Ab 2026 können Menschen, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und bereits die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, mit der Aktivrente bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. 

Weitere Informationen zur Aktivrente

Betriebliche Altersvorsorge wird gestärkt

Künftig sollen mehr Menschen von einer guten Betriebsrente profitieren können – vor allem Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen sowie mit geringem Einkommen. Zum Beispiel können Anwartschaften auf eine Betriebsrente leichter mitgenommen oder in der Versorgungseinrichtung belassen werden.
Die Regelung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Weitere Informationen zur Betriebsrente

Erwerbsminderungsrente: Hinzuverdienstgrenzen steigen

Wer eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezieht, kann ab Januar 2026 mehr hinzuverdienen. Bei voller Erwerbsminderung ergibt sich eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von rund 20.700 Euro. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Mindesthinzuverdienst-Grenze rund 41.500 Euro. Zudem erhöht sich die Zurechnungszeit bei Erwerbsunfähigkeit um einen Monat, wodurch die Rente höher ausfällt.

Weitere Informationen zur Erwerbsminderungsrente

Altersgrenze für Renteneintritt steigt auf 66 Jahre und sechs Monate

Seit 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben („Rente mit 67“) – bis 2031 auf das 67. Lebensjahr. Aktuell erreicht der Jahrgang 1960 seine reguläre Altersgrenze mit 66 Jahren und sechs Monaten. Für Menschen, die später geboren wurden, erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten weiter. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt das 67. Lebensjahr als Altersgrenze.

Bei der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte (ursprünglich „Rente mit 63“) steigt die Altersgrenze schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr. 1961 Geborene können diese Altersrente ab einem Alter von 64 Jahren und acht Monaten erhalten. Für später Geborene erhöht sich die Altersgrenze pro Jahrgang um zwei Monate. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 65. Lebensjahr als Altersgrenze.

Weitere Informationen zur Altersgrenze für Renteneintritt

Erhöhung der Beiträge in der freiwilligen Versicherung und des Steueranteils für Neurentner

Für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt der Mindestbeitrag von 103,42 Euro auf 112,16 Euro, der Höchstbeitrag von 1.497,30 Euro auf 1.571,70 Euro. Für Neurentner steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente auf 84 Prozent.

Weitere Informationen zur Beitragserhöhung in der freiwilligen Versicherung

—–

Grafik: Bundesregierung