Zum Entwurf des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes erklärt Tim Teßmann (Foto), kinder- und jugendpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Mit der Änderung des Kinderförderungsgesetzes reagieren wir verantwortungsvoll auf die aktuellen demografischen Herausforderungen. Sinkende Kinderzahlen dürfen nicht zu Lasten der Erzieherinnen und Erzieher oder der Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen gehen.
Für die Demografiepauschale stellt das Land mit Unterstützung von Bundesmitteln über 84 Millionen Euro zur Verfügung. Ergänzt wird dies durch die Bildungspauschale, die die individuelle Weiterentwicklung der Erzieherinnen und Erzieher unterstützt und zur Stärkung ihrer fachlichen Kompetenz beiträgt. Damit geben wir Trägern und Kommunen die notwendige Sicherheit, um gut durch diese Phase niedriger Geburtenzahlen zu kommen.
Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt, können aber eine grundlegende Reform des Kinderförderungsgesetzes nicht ersetzen. Unser Ziel bleibt eine verlässliche, qualitativ hochwertige und für Eltern bezahlbare frühkindliche Bildung.“
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Quelle: CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt am 17. Dezember 2025
Foto: Tim Teßmann (c) Rayk Weber
