CDU-Fraktion zum Rettungsdienstgesetz / Kurze: Schnelle medizinische Hilfe sicherstellen

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Magdeburg. „Mit Änderungen im Rettungsdienstgesetz wollen wir die erfolgreich erprobten Modelle des Telenotarztes und des Gemeindenotfallsanitäters gesetzlich verankern. Damit können diese Formen der medizinischen Notfallversorgung landesweit realisiert werden. Dies dient der Sicherstellung schneller medizinischer Hilfe im Notfall – insbesondere im ländlichen Raum“, betont der rettungsdienstpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze (Foto). Die Hilfsfristen von 12 Minuten für einen RTW und 20 Minuten für den Notarztwagen blieben unverändert.

Medizinischer Fortschritt und der demografische Wandel würden eine Anpassung des zuletzt vor 13 Jahren grundlegend geänderten Rettungsdienstgesetzes erforderlich machen. So solle auch die Abstimmung der Träger mit den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten verstärkt werden. Mit einem landesweiten Qualitätsmanagement, einer speziellen Fortbildung zum Gemeindenotfallsanitäter und einer Fortbildungspflicht für nicht-ärztliches Personal im Rettungsdienstbereich werde für gleichbleibend hohe Standards Sorge getragen.

„Weiteren Empfehlungen zur Verbesserung der notfallmedizinischen Versorgung, wie der Ausweitung auf einen 24/7-Betrieb des im Landesnorden stationierten Hubschraubers der Luftrettung, stehen wir aufgeschlossen gegenüber“, erklärte Kurze auch.

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Text/Foto: CDU-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt am 17. Dezember 2025