Magdeburg. Der Landtag hat sich in erster Beratung mit der Novellierung des Fischereigesetzes befasst. Ziel des Gesetzentwurfs der Landesregierung ist es, bürokratische Hürden abzubauen und die Jugendarbeit in den Fischerei- und Angelvereinen zu stärken.
Künftig soll die erneute Friedfischfischerprüfung nach Vollendung des 18. Lebensjahrs entfallen. Stattdessen kann der fachlich gleichwertige Friedfischfischereischein bereits ab dem achten Lebensjahr erworben werden und dauerhaft gültig bleiben.
Für die SPD-Fraktion machte Elrid Pasbrig (Foto) deutlich, welche Rolle die Vereine im Land spielen. „Die Fischerei- und Angelvereine in Sachsen-Anhalt sind weit mehr als reine Freizeitgemeinschaften. Sie sind tragende Säulen des praktischen Naturschutzes.“ Pflege der Gewässer, Artenschutz, Umweltbildung und Wissensvermittlung seien ohne das ehrenamtliche Engagement vor Ort nicht denkbar.
Der Gesetzentwurf setze dort an, wo bislang unnötige Brüche entstanden seien. „Wer bereits als Jugendlicher nachgewiesen hat, über das erforderliche Wissen zu verfügen, soll dieses nicht erneut unter Beweis stellen müssen.“ Das sei „sachgerecht, fair und ein klares Signal an junge Menschen, dass ihr Einsatz zählt“.
Pasbrig hob besonders die Bedeutung für Kinder und Jugendliche hervor. „In den Vereinen lernen Kinder und Jugendliche nicht nur das Angeln. Sie lernen Verantwortung zu übernehmen, Rücksicht zu nehmen, Geduld zu üben und Respekt vor der Natur zu entwickeln.“ Durch den erleichterten Übergang ins Erwachsenenalter lasse sich Jugendarbeit langfristig sichern.
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Text/Foto (c) SPD Sachsen-Anhalt am 17. Dezember 2025
