Die vor Kurzem vom Bundestag verabschiedete Ănderung des Elektro- und ElektronikgerĂ€tegesetzes hat am 21. November 2025 den Bundesrat passiert. Die Empfehlung des Umweltausschusses, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um so ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten durchzusetzen, fand im Plenum keine Mehrheit.
Hersteller in der Pflicht
Mit der GesetzesĂ€nderung sollen vor allem die Entsorgung und RĂŒcknahme elektronischer GerĂ€te besser geregelt und EU-Recht umgesetzt werden. DafĂŒr werden die Hersteller stĂ€rker in die Verantwortung genommen, zum Beispiel bei der Recyclingpflicht, der Nutzung von sekundĂ€ren Rohstoffen und der Langlebigkeit von ElektrogerĂ€ten. Zudem sollen Sammel- und RĂŒcknahmesysteme durch ein Logo vereinheitlicht und leichter zugĂ€nglich gemacht werden. GeschĂ€fte, die Einweg-E-Zigaretten vertreiben, mĂŒssen zukĂŒnftig eine Sammelstation fĂŒr gebrauchte GerĂ€te einrichten und diese verpflichtend zurĂŒcknehmen. An kommunalen Sammelstellen sollen Mitarbeitende und nicht die Verbraucher selbst Elektroschrott und Batterien sortieren, um Brandrisiken zu verringern.
Notwendigkeit der gesetzlichen Anpassung
Deutschland unterschritt die europĂ€ische Mindestsammelquote fĂŒr das Jahr 2021 deutlich. Die Quote soll nun gesteigert werden, indem mehr ĂŒber RĂŒckgabemöglichkeiten und mehr Sammelstellen informiert wird. Gerade auch wegen der steigenden Zahl falsch im RestmĂŒll entsorgter Einweg-E-Zigaretten seien bessere Informationen und zugĂ€nglichere RĂŒckgabemöglichkeiten notwendig, heiĂt es in der GesetzesbegrĂŒndung.
Wie es weitergeht
Das Gesetz wird nun ausgefertigt und verkĂŒndet. Es tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Plenarsitzung des Bundesrates am 21.11.2025
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