Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin / Gensecke: Fußfessel als Instrument im Kampf gegen häusliche Gewalt

Veröffentlicht in: SPD Sachsen-Anhalt | 0

Ein besserer Opferschutz durch elektronische Überwachung ist das Ziel eines Gesetzentwurfs von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Demnach sollen Familiengerichte Täter häuslicher Gewalt in Hochrisikofällen dazu verpflichten können, eine elektronische Fußfessel zu tragen. Mehrere Bundesländer haben bereits eigene Rechtsgrundlagen geschaffen – hier müsse auch Sachsen-Anhalt aktiv werden.

Zur Diskussion erklärt Katrin Gensecke (Foto), sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt: „Die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt steigt seit Jahren – auch in Sachsen-Anhalt. Jede Statistik zeigt, wie dringend wir mehr Schutz für Betroffene brauchen. Für viele Frauen bedeutet häusliche Gewalt tägliche Bedrohung und Angst. Hier darf es keine Tabus bei den Instrumenten geben.“

Die elektronische Überwachung könne in Hochrisikofällen ein wirksames Signal setzen. „Täter müssen sich an Schutzauflagen halten. Wer sich unerlaubt nähert, löst Alarm aus – bei der Polizei und den Betroffenen zugleich.“

Gensecke betonte zugleich die Notwendigkeit umfassender Ansätze: „Die Fußfessel ersetzt keine Schutzkonzepte. Sie kann aber ein zusätzliches Werkzeug sein, um Opfer zu schützen – flankiert von Präventionsarbeit, psychosozialer Unterstützung und konsequenter Strafverfolgung.“

Ein Blick nach Spanien zeigt die Wirksamkeit: Dort wird die elektronische Fußfessel seit 2009 eingesetzt. Dort wurde seither kein Opfer von einem Täter mit Fußfessel getötet.

Text/Foto: SPD-Fraktion Sachsen-Anhalt am 26. August 2025