Große Anfrage im Landtag / Gensecke (SPD): Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist keine Option, sondern ein Grundrecht

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Magdeburg. Die SPD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt hat die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Land als wichtigen Schritt fĂŒr Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe gewĂŒrdigt. In der Aussprache zur Großen Anfrage der Fraktion Die Linke betonte Katrin Gensecke (Foto), sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, die Erfolge, aber vor allem die weiteren Herausforderungen bei der Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen.

„Die Verabschiedung der Konvention war nicht nur ein rechtlicher Fortschritt, sondern ein gesellschaftlicher Meilenstein fĂŒr das Bewusstsein und die SchĂ€rfung der Rechte und BedĂŒrfnisse von Menschen mit Behinderungen“, erklĂ€rte Gensecke. „Sachsen-Anhalt hat sich frĂŒh auf den Weg gemacht, die Vorgaben der Konvention umzusetzen – mit einem der ersten LandesaktionsplĂ€ne in Deutschland.“

Gensecke hob hervor, dass Sachsen-Anhalt in vielen Bereichen vorangehe: „Wir sind das einzige Bundesland, das die sogenannten ‚angemessenen Vorkehrungen‘ im Behindertengleichstellungsgesetz verankert hat. Mit der Landesfachstelle fĂŒr Barrierefreiheit und dem Programm der Teilhabemanager:innen setzen wir bundesweit MaßstĂ€be.“

Dennoch sieht Gensecke erheblichen Nachholbedarf, insbesondere im Bereich der BeschĂ€ftigung: „Es ist bedauerlich, dass Sachsen-Anhalt bei der BeschĂ€ftigung von Menschen mit Behinderungen noch an letzter Stelle steht. Inklusion endet nicht an der BĂŒrotĂŒr. Es ist an der Zeit, dass Unternehmen die Potenziale von Menschen mit Behinderungen erkennen und nutzen.“

Text/Foto: SPD-Fraktion Sachsen-Anhalt am 13. Mai 2025