Stark-Watzinger: Wir machen das BAföG noch besser

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Das Bundeskabinett hat heute das 29. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen.

Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger:

„Aufstieg durch Bildung ist eines unserer zentralen Anliegen. Ein Studium darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Daher machen wir das BAföG mit dem nächsten Reformschritt noch besser. Wir schaffen erstmals eine Studienstarthilfe, um junge Menschen aus Haushalten mit Sozialleistungsbezug mit einem einmaligen Zuschuss von 1000 Euro zu unterstĂĽtzen. Wir bringen zudem grundlegende strukturelle Verbesserungen auf den Weg. So können Studierende kĂĽnftig in der BAföG-Förderung einmalig ein Flexibilitätssemester ĂĽber die Förderungshöchstdauer hinaus in Anspruch nehmen. Auch der Fachrichtungswechsel wird fĂĽr BAföG-Bezieher erleichtert. DarĂĽber hinaus sorgen wir fĂĽr Verwaltungsvereinfachungen durch angemessene Pauschalierungen und Verzicht auf Anrechnungsregelungen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die erneute Anhebung der Elternfreibeträge um weitere fĂĽnf Prozent. Damit wollen wir auch den Aufwärtstrend bei der Zahl der mit BAföG geförderten Studierenden stärken. Diese Trendwende mĂĽssen wir verstetigen.“

Hintergrund

Der Entwurf fĂĽr das 29. BAföG-Ă„nderungsgesetz greift wesentliche Punkte aus dem Koalitionsvertrag auf. Die wichtigsten Elemente des Gesetzentwurfs sind: Die EinfĂĽhrung einer Studienstarthilfe von 1000 Euro fĂĽr junge Menschen aus Bedarfsgemeinschaften im Sinne des SGB II oder mit ähnlichem Sozialleistungsbezug fĂĽr die Erstausstattung im Studium, die Gewährung eines Flexibilitätssemesters, das einmalige ohne weitere Voraussetzungen ĂĽber die Förderungshöchstdauer des jeweiligen Studiengangs hinaus in Anspruch genommen werden kann, die Verlängerung der Frist, innerhalb derer ein Fachrichtungswechsel vorgenommen werden kann, Verwaltungsvereinfachungen durch angemessene Pauschalierungen und Verzicht auf Anrechnungsregelungen und die Anhebung der Freibeträge vom Einkommen der Eltern und Ehe- oder Lebenspartner der Geförderten sowie der Freibeträge bei der DarlehensrĂĽckzahlung um weitere 5 Prozent. Zudem die Anpassung des Freibetrags fĂĽr eigenes Einkommen bis zu der ab 2025 geltenden „Minijob-Grenze“.

Foto: Bettina Stark-Watzinger, Bundesministerin für Bildung und Forschung © Bundesregierung/Guido Bergmann