Heute im Bundesrat: Cannabis-Legalisierung- LĂ€nder nehmen Stellung

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Am 29. September 2023 hat der Bundesrat sich ausfĂŒhrlich zu den RegierungsplĂ€nen fĂŒr eine Cannabis-Legalisierung geĂ€ußert.

So fordert er unter anderem, die Kontroll- und Vollzugsaufgaben fĂŒr die LĂ€nder so zu regeln, dass sie keinen zusĂ€tzlichen Personal- und Finanzbedarf erzeugen. Der Bundesrat verlangt Maßnahmen der VerkehrsunfallprĂ€vention, die Festlegung von Standards fĂŒr die Sicherung von Anbaueinrichtungen und gesetzlich vorgeschriebene Mindeststandards fĂŒr die Erstellung von Gesundheits- und Jugendschutzkonzepten. Ausschank, Abgabe und Konsum alkoholischer GetrĂ€nke soll in Anbauvereinigungen untersagt werden. Außerdem sollen nach dem Willen der LĂ€nderkammer im weiteren Gesetzgebungsverfahren die jugendschutzrelevanten Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit und Umsetzbarkeit ĂŒberprĂŒft werden. In der Fassung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs sei ein strukturelles Vollzugsdefizit zu erwarten. Zudem mahnt der Bundesrat die Schließung von StrafbarkeitslĂŒcken an.

Was die Regierung vorhat: Verantwortungsvoller Umgang

Konsumentinnen und Konsumenten soll ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis erleichtert werden. Hierzu will die Regierung privaten Eigenanbau, gemeinschaftlichen nichtgewerblichen Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Konsumcannabis durch Anbauvereinigungen an Erwachsene ermöglichen.

AufklÀrung und PrÀvention

Information, Beratungs- und PrĂ€ventionsangebote sollen gesundheitliche Risiken fĂŒr Konsumentinnen und Konsumenten von Konsumcannabis reduzieren. Die Bundesregierung setzt auf cannabisbezogene AufklĂ€rung und PrĂ€vention. Insbesondere Kinder und Jugendliche, die durch den Umgang mit Cannabis auffĂ€llig geworden sind, sollen an FrĂŒhinterventionsprogrammen teilnehmen. DarĂŒber hinaus will die Regierung BĂŒrgerinnen und BĂŒrger, die kein Cannabis konsumieren, vor den direkten und indirekten Folgen des Cannabiskonsums schĂŒtzen.

Gefahren des Schwarzmarkt-Konsums

Aktuelle Entwicklungen zeigten, dass der Konsum von Cannabis trotz der bestehenden Verbotsregelungen, insbesondere auch unter jungen Menschen, ansteige, heißt es in der EntwurfsbegrĂŒndung. Der Konsum von Cannabis, das vom Schwarzmarkt bezogen werde, sei hĂ€ufig mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden, da der Tetrahydrocanabinol-Gehalt unbekannt sei und giftige Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetische Cannabinoide enthalten sein könnten, deren WirkstĂ€rke die Konsumentinnen und Konsumenten nicht abschĂ€tzen könnten.

QualitÀtskontrolle

Der Entwurf soll zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beitragen, den illegalen Markt fĂŒr Cannabis eindĂ€mmen sowie den Kinder- und Jugendschutz stĂ€rken. Zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten soll die QualitĂ€t von Konsumcannabis kontrolliert und die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert werden.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine GegenĂ€ußerung dazu verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Verabschiedet dieser das Gesetz, so befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit.

Plenarsitzung des Bundesrates am 29.09.2023

Symbolfoto/pixabay