Zeitler: „Kurzarbeitergeld muss weiter aufgestockt werden“

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BeschĂ€ftigte im Gastgewerbe brauchen auch ĂŒber den 1. Januar 2022 hinaus UnterstĂŒtzung

Die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auch nach dem 1. Januar 2022 auf 80 oder 87 Prozent hat Guido Zeitler (Foto), Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-GaststĂ€tten (NGG), heute vor Beginn der Videokonferenz der MinisterprĂ€sidenten mit der Bundeskanzlerin und den kĂŒnftigen KoalitionĂ€ren gefordert. „BeschĂ€ftigte in Gastronomie, Hotellerie, Clubs und Diskotheken brauchen heute genau dieses Signal, wenn jetzt ausnahmslos 2G, 2G Plus oder Innenraumschließungen kommen.“

„Die finanzielle Situation vieler BeschĂ€ftigter in durch Corona besonders betroffenen Branchen ist dramatisch. Wenn sie ab Januar 2022 noch nicht einmal mehr die Chance haben, 80 oder 87 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens von vor der Pandemie zu erhalten, sondern diese Aufstockung wegfĂ€llt, greifen ExistenzĂ€ngste und Frustration noch viel stĂ€rker als bisher um sich bis hin zu weiterer ungebremster Abwanderung aus dem Gastgewerbe“, warnt Zeitler. „Allein die Arbeitgeber mit finanziellen Hilfen im Blick zu haben, reicht nicht und hat mit Respekt vor der Leistung, der Geduld und der Not der BeschĂ€ftigten nichts zu tun.“

„Es wĂ€re ein fatales Signal, wenn sich die kĂŒnftigen KoalitionĂ€re im Rahmen der heutigen BeschlĂŒsse nicht damit durchsetzen, das Kurzarbeitsgeld auch ĂŒber den 1. Januar 2022 hinaus aufzustocken“, so der NGG-Vorsitzende.

Hintergrund

Die noch amtierende Bundesregierung hat die VerlĂ€ngerung des Corona-Kurzarbeitsgeldes bis MĂ€rz 2022 beschlossen, nicht jedoch die VerlĂ€ngerung der Aufstockungsregelungen. Auch nicht beschlossen wurde das von der NGG geforderte Mindestkurzarbeitsgeld von 1.200 Euro, das auf Basis des angekĂŒndigten gesetzlichen Mindestlohns von 12 Euro pro Stunde bei rund 1.900 Euro liegen wĂŒrde.

Foto (c) NGG