Überschuldung: Bei Schulden schnell beraten lassen

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Knapp 5,9 Millionen Menschen sind in Deutschland ĂŒberschuldet. Hilfe bieten dabei Schuldnerberatungsstellen. Damit es gar nicht erst zur Überschuldung kommt, hat die Bundesregierung ein Entlastungspaket zusammengestellt.

Der â€žSchuldnerAtlas Deutschland 2022“ der Wirtschaftsauskunftei Creditreform zĂ€hlte im November 2022 knapp 5,9 Millionen ĂŒberschuldete Personen. Dies waren 4,4 Prozent weniger als im Vorjahr und der niedrigste Wert seit Beginn der Auswertungen 2004.

Creditreform wertet diesen RĂŒckgang auch als eine Folge der Coronapandemie. â€žStaatliche Hilfsprogramme, pandemiebedingte EinschrĂ€nkungen der Konsummöglichkeiten sowie Konsumverzicht und Ausgabenvorsicht der Verbraucher hatten die Zahl der ÜberschuldungsfĂ€lle in Deutschland auf einen neuen Tiefstand gedrĂŒckt.“

Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die in der Pandemie angesammelten „Corona-Sparguthaben“ vieler Menschen mittlerweile ausgegeben sind – finanzielle Polster fehlen. Nun machen hohe Energie- und Lebenshaltungskosten den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu schaffen. Um sie zu unterstĂŒtzen, die Energiekosten zu senken und ArbeitsplĂ€tze zu sichern hat die Bundesregierung umfangreiche Entlastungspakete geschnĂŒrt. 

Finanziellen EngpÀssen entgegenwirken

Wird das Geld knapp, sollten Verbraucherinnen und Verbaucher Maßnahmen ergreifen, die verhindern, ĂŒberhaupt erst in eine Überschuldung zu gelangen. DafĂŒr haben die Verbraucherzentralen 69 Tipps zusammengestellt, mit denen Geld gespart werden kann. Diese umfassen Empfehlungen zur Einsparung von Strom-, Heiz- und Spritkosten sowie beim Lebensmitteleinkauf. Zudem enthĂ€lt es RatschlĂ€ge, welche Rechnungen vorrangig zu zahlen sind: Das sind die Wohn- und Energiekosten, Lebensmittel, Medikamente, Telefon und Internet sowie Unterhaltsleistungen.

Vor der Aufnahme von Krediten wird gewarnt: Betroffene Personen sollten sich stets kritisch fragen, ob sie die fĂ€lligen Raten ĂŒber die gesamte Vertragslaufzeit aus dem eigenen Budget sicher decken können. Denn bewĂ€ltigen sie die Zahlungen nur, indem sie hĂ€ufiger einen teuren Dispo-Kredit in Anspruch nehmen, können sie schnell in die „Dispo-Falle“ rutschen: Wer es nicht schafft, den kurzfristig verfĂŒgbaren Dispo-Kredit zĂŒgig zurĂŒckzuzahlen, dem droht neben der KĂŒndigung des Dispokreditrahmens durch die Bank ein weiteres Absacken in die roten Zahlen.

Das klassische Haushaltsbuch hilft, die eigene Einnahme- und Ausgabesituation im Blick zu behalten. Wichtig ist, neben den monatlichen Lebenshaltungskosten – unter anderem Miete, Energiekosten und Krankenkassenbeitrag – auch die laufenden, monatlich variierenden Kosten einzutragen. Das sind etwa Ausgaben fĂŒr Lebensmittel, Kleidung oder fĂŒrs Tanken.

Wichtig: Möglichst frĂŒhzeitig Beratung in Anspruch nehmen

Trotz der Online-Informationen und -Hilfen sollten Menschen, die in finanzielle Nöte kommen, möglichst frĂŒhzeitig Beratung aufsuchen – nicht erst dann, wenn sie bereits zahlungsunfĂ€hig sind. DafĂŒr gibt es etwa 1.400 Schuldnerberatungsstellen – die sich in TrĂ€gerschaft von Verbraucherzentralen, WohlfahrtsverbĂ€nden oder Kommunen befinden oder Mitglied in einem der VerbĂ€nde sind.

Betroffene sollten bei der Suche nach einer Beratungsstelle darauf achten, dass diese amtlich anerkannt ist. Der Vorteil ist dabei, dass diese in der Regel kostenlos arbeiten. Bei der Suche hilft die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. Hier findet man Beratungsstellen in WohnnĂ€he und Informationen, zum Ablauf der Schuldnerberatung.

Staatliche Leistungen beantragen

Eine wichtige StĂŒtze in schwierigen finanziellen Situationen sind staatliche Leistungen, welche die Bundesregierung im Rahmen der Entlastungspakete erheblich aufgestockt hat. Betroffene sollten sich deshalb umgehend ĂŒber staatliche Hilfen informieren und entsprechende AntrĂ€ge schnell stellen.

So etwa kann das Wohngeld helfen, falls die Miete nicht bezahlt werden kann. Mit dem neuen Wohngeld Plus, das es seit dem 1. Januar 2023 gibt, haben deutlich mehr Menschen als zuvor Anspruch darauf. ZusĂ€tzlich beinhaltet das bez erhöhte Wohngeld auch Nebenkosten, wie zum Beispiel Heizkosten.

Sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur wenige Stunden arbeiten, kann ihnen Kurzarbeitergeld zustehen, fĂŒr das noch bis 30. Juni 2023 vereinfachte Zugangsbedingungen gelten. Arbeitslosengeld ist zu beantragen, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gekĂŒndigt wird.

Wer erwerbsfĂ€hig ist, aber seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann und andere Leistungen (wie etwa Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag) nicht ausreichend sind, erhĂ€lt seit dem 1. Januar 2023 das neue BĂŒrgergeld.

Weitere Maßnahmen der Bundesregierung unterstĂŒtzen zwar alle Menschen in dieser Krisenzeit, kommen aber vor allem Haushalten mit geringem Einkommen zugute. Diese Maßnahmen sind ebenfalls zu Beginn 2023 in Kraft getreten.

Dazu zĂ€hlt unter anderem das höhere Kindergeld von 250 Euro pro Kind. Familien mit niedrigem Einkommen stehen zusĂ€tzlich ein Sofortzuschlag und eine Erhöhung des Kinderzuschlags zu. Zudem hilft ein neues BAföG finanzschwachen Studierenden mit höheren BetrĂ€gen und sorgt dafĂŒr, dass mehr Studierende diese UnterstĂŒtzung bekommen. Zudem können Studierende in KĂŒrze eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro beantragen.

Die Grenze fĂŒr Midijobs ist auf 2.000 Euro gestiegen. Bis zu diesem Einkommen zahlen BeschĂ€ftigte geringere BeitrĂ€ge in die Sozialversicherungen. Das bedeutet: Geringverdienern bleibt mehr Netto vom Brutto.

Wer frĂŒher in Rente geht und sich etwas dazuverdient, musste bislang darauf achten, dass bestimmte Grenzen nicht ĂŒberschritten wurden. Diese Hinzuverdienstgrenze wurde jetzt vollstĂ€ndig abgeschafft. Auch können jetzt RentenbeitrĂ€ge voll von der Steuer abgesetzt werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher werden in Bezug auf die hohen Energiepreise durch die Preisbremsen bei Strom und Gas entlastet.

Durch Maßnahmen zur Abmilderung der kalten Progression ist mehr Geld im Geldbeutel. Im Einzelnen wurden dazu die Tarife der Einkommenssteuer verĂ€ndert sowie Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und „Soli“-Freibetrag angehoben.

Quelle/Bundesregierung

Symbolfoto/pixabay