Magdeburg. Im Nachgang zum Anschlag vom 20. Dezember 2024 in Magdeburg zieht die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag, Karin Tschernich-Weiske (Foto), eine positive Zwischenbilanz zur Auszahlung von Hilfen aus dem Opferhilfefonds Sachsen-Anhalt. In der letzten Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz hatte Justizministerin Franziska Weidinger die Abgeordneten über die Auszahlungen aus dem Fonds informiert.
„Rund 297.000 Euro wurden aus dem Opferhilfefonds des Landes in diesem Jahr bereits ausgezahlt. Der Großteil ging an Betroffene des Anschlags in Magdeburg und Hinterbliebene. Das ist ein wichtiges Signal: Der Staat lässt die Menschen in einer solchen Ausnahmesituation nicht allein, sondern hilft schnell, direkt und unbürokratisch“, so Tschernich-Weiske.
Die CDU-Fraktion hatte sich nach dem Anschlag dafür eingesetzt, sowohl die Mittel für den Fonds deutlich zu erhöhen als auch die Richtlinie zur Gewährung der Hilfen anzupassen. Der Fonds wurde im laufenden Jahr auf 500.000 Euro aufgestockt. Nach Angaben von Justizministerin Weidinger im Ausschuss werden gegenwärtig zahlreiche weitere Anträge von Opfern geprüft.
„Eine durchschnittliche Verfahrensdauer von 75 Tagen – von der Antragstellung bis zur Entscheidung – ist aus meiner Sicht eine positive Bilanz. Diese Hilfen sind dringend notwendig – und sie wirken. Das sind wir den Betroffenen schuldig“, betont Tschernich-Weiske.
FĂĽr die CDU-Fraktion ist Opferhilfe ein unverzichtbarer Teil staatlicher Verantwortung und ein fester Bestandteil ihrer rechtspolitischen Arbeit.
„Die bisherigen Auszahlungen zeigen, dass es gut funktioniert, wenn alle an einem Strang ziehen. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass diese Praxis dauerhaft abgesichert wird“, erklärt Tschernich-Weiske abschließend.
Quelle: CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt am 29. August 2025
Foto: Karin Tschernich-Weiske ( c) Rayk Weber