Sachsen-Anhalt hat bisher gut 24.200 Flüchtlinge aufgenommen – Rechtskreiswechsel greift ab sofort
Magdeburg. Mit dem heutigen 1. Juni 2022 greifen die beschlossenen Regelungen zum Rechtskreiswechsel für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Danach haben geflüchtete Menschen – sofern die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind – einen Anspruch auf Grundsicherung (Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder … Weiter