Sachsen-Anhalt hat bisher gut 24.200 FlĂŒchtlinge aufgenommen – Rechtskreiswechsel greift ab sofort

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Magdeburg. Mit dem heutigen 1. Juni 2022 greifen die beschlossenen Regelungen zum Rechtskreiswechsel fĂŒr KriegsflĂŒchtlinge aus der Ukraine. Danach haben geflĂŒchtete Menschen – sofern die aufent­haltsrechtlichen Voraussetzungen erfĂŒllt sind – einen Anspruch auf Grundsicherung (Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder … Weiter