Deutscher Ärztetag unterstützt Streichung des § 219a
Der 126. Deutsche Ă„rztetag in Bremen hat die von der Bundesregierung angestrebte Streichung des § 219a StGB begrĂĽĂźt. Dieser regelt bislang das Verbot, fĂĽr SchwangerschaftsabbrĂĽche zu werben. Durch diese Regelung konnte schon die sachliche AnkĂĽndigung, in einer ärztlichen Institution SchwangerschaftsabbrĂĽche … Weiter