Deutscher Ärztetag unterstützt Streichung des § 219a

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Der 126. Deutsche Ärztetag in Bremen hat die von der Bundesregierung angestrebte Streichung des § 219a StGB begrüßt. Dieser regelt bislang das Verbot, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben. Durch diese Regelung konnte schon die sachliche Ankündigung, in einer ärztlichen Institution Schwangerschaftsabbrüche … Weiter