Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 30.06.2022 verlÀngert

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Der Gesetzgeber hat die VerlĂ€ngerung der Sonderregelungen fĂŒr die Kurzarbeit bis zum 30.06.2022 beschlossen. Zur GesetzesĂ€nderung gehört der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der Anspruch auf erhöhte LeistungssĂ€tze sowie die Hinzuverdienstmöglichkeiten wĂ€hrend der Kurzarbeit. Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 … Weiter