Staatsanwaltschaft Halle (Saale) erhebt Anklage gegen Wiegand und Ernst

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Die Staatsanwaltschaft Halle hat wegen der VorgĂ€nge im Zusammenhang mit der sog. „ImpfaffĂ€re“ Anklage wegen gemeinschaftlicher veruntreuender Unterschlagung und FĂ€lschung beweiserheblicher Daten gegen den vorlĂ€ufig des Dienstes enthobenen OberbĂŒrgermeister Dr. Bernd Wiegand sowie dessen frĂŒhere BĂŒroleiterin Sabine Ernst bei dem Landgericht Halle (Saale) erhoben.

Im Ergebnis der vor mehr als einem Jahr begonnenen Ermittlungen und in Auswertung von zahlreichen Zeugenvernehmungen und sichergestellten Urkunden und SchriftstĂŒcken hĂ€lt die Staatsanwaltschaft Halle Herrn Dr. Bernd Wiegand und Frau Sabine Ernst fĂŒr hinreichend verdĂ€chtig, vorsĂ€tzlich dafĂŒr gesorgt zu haben, dass neun Mitglieder des von Dr. Bernd Wiegand geleiteten stĂ€dtischen Pandemiestabes sowie acht StadtrĂ€tinnen und StadtrĂ€te der Stadt Halle (Saale) unter Verstoß gegen die in der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vom 18.12.2020 festgelegte Impfreihenfolge gegen das Corona-Virus geimpft worden sind, wobei in keinem Fall ein Anspruch auf Impfung bestand und auch kein verfallsbedingter Verwurf des Vakzins drohte.

Dr. Bernd Wiegand und Sabine Ernst sind darĂŒber hinaus hinreichend verdĂ€chtig, als AmtstrĂ€ger zum Zwecke der Verschleierung dieser VorgĂ€nge und zur TĂ€uschung des Stadtrates der Stadt Halle (Saale) auf der Basis eines rĂŒckdatierten und von dem Angeschuldigten Dr. Wiegand in der Öffentlichkeit prĂ€sentierten Vermerks ein Protokoll ĂŒber eine Sitzung des stĂ€dtischen Pandemiestabes nachtrĂ€glich so verĂ€ndert zu haben, dass der Eindruck entstand, das Vorgehen der Angeschuldigten sei von dem Pandemiestab nach Beratung gebilligt beziehungsweise genehmigt worden.

Die Staatsanwaltschaft Halle sieht auf der Basis ihrer Feststellungen die strafrechtlichen TatbestĂ€nde der veruntreuenden Unterschlagung und der FĂ€lschung beweiserheblicher Daten im besonders schweren Fall als erfĂŒllt an.

Das nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Halle wegen der besonderen Bedeutung des Falles zustĂ€ndige Landgericht Halle (Saale) wird nunmehr prĂŒfen, ob ein hinreichender Tatverdacht tatsĂ€chlich und rechtlich besteht und sodann eine Entscheidung treffen, ob das Hauptverfahren zu eröffnen oder dessen Eröffnung abzulehnen ist.

Eine Anklageerhebung setzt nach den Regeln der Strafprozessordnung nur voraus, dass die Staatsanwaltschaft aufgrund einer eigenen Prognose davon ausgeht, dass ein Gericht am Ende einer möglichen Hauptverhandlung wahrscheinlich zu einer Verurteilung wegen der angeklagten Straftaten gelangen wird. Hierbei hat die Staatsanwaltschaft einen Beurteilungsspielraum.

Die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts bedeutet keine Vorverurteilung. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Staatsanwaltschaft Halle v. 02. MĂ€rz 2022

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