Schnellere Warnungen im Katastrophenfall: Bundesrat stimmt zu

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Der Bundesrat hat am 26. November 2021 einer Regierungsverordnung zum so genannten Cell Broadcast zugestimmt. Diese Technologie ermöglicht es, im Katastrophenfall schneller Warnungen ĂŒber Mobilfunknetze zu verbreiten – eine Lehre aus dem verheerenden Juli-Hochwasser. Warnungen ĂŒber Cell Broadcast erreichen automatisch alle Mobilfunkteilnehmer, die mit ihrem EndgerĂ€t in einer Mobilfunkzelle eingebucht sind, ohne dass es besonderer Apps bedarf.

Konkretere Anforderungen und Rahmenbedingungen


Rechtsgrundlage fĂŒr die Verordnung ist eine Änderung im Telekommunikationsgesetz, die Bundestag und Bundesrat bereits im Sommer verabschiedet hatten und die zum 1. Dezember 2021 in Kraft tritt.

Bevor mit der Umsetzung der neuen gesetzlichen Pflichten der Mobilfunkbetreiber und insbesondere mit der Implementierung der Cell-Broadcast-Technologie in den öffentlichen Mobilfunknetzen begonnen werden kann, sind nach Angaben der Bundesregierung zunĂ€chst konkretisierende Anforderungen des gesetzlich geforderten Leistungsumfangs und Rahmenbedingungen festzulegen. Ziel ist es, Planungssicherheit fĂŒr die betroffenen Unternehmen herzustellen und die fehlerfreie Aussendung von Warnungen an die MobilfunkendgerĂ€te zu gewĂ€hrleisten – im Einklang mit dem europĂ€ischen System EU-Alert. Die Verordnung dient zugleich der Umsetzung der Vorgaben des Artikels 110 der Richtlinie (EU) 2018/1972 an ein öffentliches Warnsystem.

SpÀter folgen noch weitere technische Detailregelungen in einer Technischen Richtlinie der Bundesnetzagentur.

Eilverfahren


Auf Bitten der Bundesregierung hat sich der Bundesrat in verkĂŒrzter Frist mit der Regierungsverordnung befasst. Ziel ist es, den Beschluss der MinisterprĂ€sidentenkonferenz vom 10. August 2021 rasch umzusetzen: Damals hatten die Regierungschefs und Regierungschefinnen der LĂ€nder mit der Bundeskanzlerin vereinbart, die fĂŒr den Katastrophenschutz bestehende Warninfrastruktur schnellstmöglich um reichweitenstarke Warnungen der Bevölkerung mittels Cell Broadcast zu ergĂ€nzen.

Baldiges Inkrafttreten geplant


Die Verordnung soll am Tag nach der VerkĂŒndung in Kraft treten. Wann dies geschieht, entscheidet die Bundesregierung, da sie die Veröffentlichung organisiert.

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