Halle (ots) – Bei der Vorbereitung der Intel-Ansiedlung in Magdeburg hat Sachsen-Anhalt den vom Aussterben bedrohten Feldhamster nicht ausreichend geschĂŒtzt. Eine vom Land erteilte Genehmigung zur Beseitigung der Hamsterbaue hat das Verwaltungsgericht Magdeburg jetzt als rechtswidrig und nicht vollziehbar eingestuft. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Donnerstagausgabe) unter Berufung auf das Landesverwaltungsamt. Geklagt hatte der Naturschutzbund (Nabu). Das schriftliche Urteil liegt noch nicht vor.
Um die Ansiedlung von Intel zu ermöglichen, hatte das Landesverwaltungsamt in Halle eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt. Erlaubt wurde „die Beseitigung der Fortpflanzungs- und RuhestĂ€tten des Feldhamsters“, sagte eine Behördensprecherin. FĂŒr diese „BeeintrĂ€chtigung“ des Hamsters seien aber umfangreiche AusgleichsmaĂnahmen vorgesehen. In seiner erfolgreichen Klage hat der Nabu vorgetragen, dass dieses Schutzkonzept nicht ausreiche, um die Population zu erhalten.
Das Urteil sei ein groĂer Erfolg, sagte Nabu-Anwalt Ulrich Werner der MZ. Aber: „Welche der von uns vorgetragenen GrĂŒnde ausschlaggebend sind, wissen wir erst, wenn uns das Urteil vorliegt.“ Sowohl das Landesverwaltungsamt als auch der Nabu betonen, dass eine mögliche Ansiedlung von Intel durch das Urteil nicht gefĂ€hrdet sei. Die Behörde erklĂ€rte, sie werde nach Vorliegen des Urteils eine Berufung prĂŒfen. Nabu-Anwalt Werner sagte: „Wir wollen nicht Intel verhindern. Wir wollen, dass die ErsatzflĂ€chen fĂŒr die bereits zerstörten Hamster-LebensrĂ€ume so schnell wie möglich kommen.“
Foto: Feldhamster – Nabu (c) Roman Huditsch/AdobeStock