Renten steigen zum 1. Juli 2022

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 beschlossen. Damit werden die Renten zum 1. Juli 2022 erhöht und außerdem zwei Verabredungen aus dem Koalitionsvertrag zur Rente umgesetzt – der sogenannte Nachholfaktor wird wieder eingesetzt und Verbesserungen fĂŒr die Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten auf den Weg gebracht.

Rentenanpassung

Zum 1. Juli 2022 steigen die Renten in Westdeutschland um 5,35 Prozent und in Ostdeutschland um 6,12 Prozent. Somit erhöht sich der Rentenwert im Westen von bisher 34,19 Euro auf 36,02 Euro, im Osten von bisher 33,47 Euro auf 35,52 Euro.

„Die gesetzliche Rente funktioniert trotz der Herausforderungen, vor denen wir gerade stehen, sehr gut“, sagt Bundearbeitsminister Hubertus Heil. Die Rente steige nicht nur deutlich, sondern werde gleichzeitig auch generationengerechter.

Der Rentenwert Ost steigt damit auf 98,6 Prozent des aktuellen Rentenwerts West. So kommt die Rentenangleichung einen weiteren Schritt voran – sie wird spĂ€testens zum 1. Juli 2024 vollstĂ€ndig abgeschlossen sein. Bei der Rentenanpassung fĂŒr die neuen BundeslĂ€nder sind dabei die Angleichungsschritte relevant, die im RentenĂŒberleitungs-Abschlussgesetz festgelegt wurden.

WiedereinfĂŒhrung des Nachholfaktors

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird der Nachholfaktor bei der Rentenanpassung wieder eingesetzt. Das heißt, die unterbliebene Rentenminderung aus dem Jahr 2021 wird mit der Rentenanpassung zum 1. Juli verrechnet. Dabei wird die Haltelinie von 48 Prozent fĂŒr das Sicherungsniveau beachtet.

Erhöhung der Erwerbsminderungsrenten

Mit dem Gesetz sollen auch diejenigen unterstĂŒtzt werden, die schon seit lĂ€ngerer Zeit eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Die Erwerbsminderungsrenten werden ab dem 1. Juli 2024 fĂŒr diesen Personenkreis erhöht – etwa drei Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren davon.

Denn fĂŒr Neurentner wurden die Erwerbsminderungsrenten in den vergangenen Jahren durch mehrere gesetzliche Verbesserungen fĂŒr Neurentner deutlich erhöht. Das heißt Personen, die zum EinfĂŒhrungszeitpunkt bereits eine Erwerbsminderungsrente bezogen hatten, wurden nicht oder nur teilweise erfasst.

Symbolfoto/pixabay