Halle (ots) – Justiz und Polizei in Sachsen-Anhalt sehen sich durch die seit 2024 geltende Teillegalisierung von Cannabis nicht in ihrer Arbeit entlastet. „Die Arbeitsbelastung fĂŒr die Landespolizei ist keinesfalls weniger geworden“, sagte Landesinnenministerin Tamara Zieschang (CDU) der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Mittwochausgabe). „Die groĂen Mengen an sichergestelltem Cannabis, die Zunahme des illegalen Drogenmarktes sowie die negativen Effekte im StraĂenverkehr zeigen, dass die Landespolizei seit der Teillegalisierung vielfach gefordert ist“, betonte die Ministerin.
Das seit April 2024 geltende Cannabis-Gesetz erlaubt Erwachsenen den Besitz von 50 Gramm zu Hause. Zudem ist der private Anbau von bis zu drei Pflanzen erlaubt. AuĂerdem dĂŒrfen sich staatlich reglementierte Anbauvereine grĂŒnden, sie geben Cannabis an registrierte Mitglieder aus.
Trotz all dieser Gesetzeslockerungen erklĂ€rte auch Sachsen-Anhalts Justizministerium, dass die Cannabis-Freigabe „bislang nicht zu einer signifikanten Arbeitsentlastung in der Justiz“ gefĂŒhrt habe. Stattdessen habe das Cannabis-Gesetz nach Inkrafttreten „zu einem erheblichen Mehraufwand bei den Staatsanwaltschaften gefĂŒhrt“. Demnach mussten die Strafverfolgungsbehörden rund 5.100 alte Verfahren und Urteile ĂŒberprĂŒfen, so das Justizministerium. Der Grund: Das Cannabis-Gesetz sieht eine Amnestieklausel fĂŒr Ă€ltere Delikte vor, die mit dem neuen Gesetz nicht mehr strafbar sind. „Die ĂberprĂŒfungen sind weitestgehend abgeschlossen“, erklĂ€rte das Justizministerium zu den Alturteilen. „Ob eine spĂŒrbare Entlastung der Justiz Sachsen-Anhalt in Zukunft zu erwarten ist, bleibt abzuwarten und kann derzeit noch nicht valide eingeschĂ€tzt werden.“
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Quelle: Mitteldeutsche Zeitung am 08. Oktober 2025
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