OLG Naumburg: Einstellung von jungen NachwuchskrÀften in die Laufbahn des gehobenen Justizdienstes

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Naumburg. Das Oberlandesgericht hat auch in diesem Jahr AnwĂ€rterinnen und AnwĂ€rter fĂŒr den gehobenen Justizdienst eingestellt. Sie wurden in einer feierlichen Veranstaltung am 4. Oktober 2022 in das BeamtenverhĂ€ltnis auf Widerruf berufen.

Die jungen AnwĂ€rterinnen und AnwĂ€rter werden in einem Vorbereitungsdienst von drei Jahren durch einen dualen Studiengang an die vielseitigen und interessanten Aufgaben des Rechtspflegerdienstes und der Justizverwaltung herangefĂŒhrt. Nach erfolgreichem Abschluss werden sie in der Regel in den Justizdienst des Landes Sachsen-Anhalt ĂŒbernommen und an Gerichten und Staatsanwaltschaften eingesetzt.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nehmen Aufgaben aus nahezu sĂ€mtlichen Bereichen der Justiz wahr. Sie sind als selbststĂ€ndige Organe der Rechtspflege bei ihren Entscheidungen nur dem Gesetz unterworfen und an Weisungen nicht gebunden. Neben der TĂ€tigkeit aus dem Bereich der Gerichtsbarkeit, wie etwa der Zwangsvollstreckung, dem Nachlassgericht oder der Strafvollstreckung, ist ihnen auch der Einsatz in der Justizverwaltung eröffnet. In diesem Rahmen kann ihnen beispielsweise die GeschĂ€ftsleitung eines Gerichts ĂŒbertragen werden.

Mit der Einstellung der AnwĂ€rter in diesem Jahr beginnt das neue Bewerbungsverfahren fĂŒr die zu erwartenden Neueinstellungen im kommenden Jahr. NĂ€here Informationen zum Berufsbild, den Einstellungsvoraussetzungen, sowie die Bewerbungsunterlagen können im Internet eingesehen werden (https://olg.sachsen-anhalt.de/ausbildung) oder werden auf Anfrage durch das Oberlandesgericht Naumburg erteilt.

Foto: AnwÀrterinnen und AnwÀrter 2022

Text / Foto (c) Oberlandesgericht Naumburg