In der aktuellen Debatte ĂŒber die kĂŒnftige Entwicklung des Mindestlohns warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) vor einer Ăberforderung der Arbeitgeber durch weitere Mindestlohnanhebungen sowie vor unverhĂ€ltnismĂ€Ăigen Eingriffen in die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie. Ăber eine Anpassung der Höhe des Mindestlohns hat die paritĂ€tisch besetzte und unabhĂ€ngige Mindestlohnkommission bis zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024 zu entscheiden, danach wieder alle zwei Jahre. Im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung den Mindestlohn vorzeitig per Gesetz zum 1. Oktober 2022 ohne vorherige Beteiligung der Mindestlohnkommission von 10,45 Euro auf zwölf Euro pro Arbeitsstunde sprunghaft angehoben.
âIn diesen ungewissen Zeiten gilt es, eine Ăberforderung der Arbeitgeber zu verhindern. Es darf deshalb keine weitere Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2024 gebenâ, so HDE-HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer Stefan Genth (Foto). Dies sei auch dringend erforderlich, um weiteren Schaden von der verfassungsrechtlich geschĂŒtzten Tarifautonomie durch eine zunehmend politisch motivierte Höhe des gesetzlichen Mindestlohns abzuwenden.
Zwar sei der Zuwachs bei der GesamtbeschĂ€ftigung im Einzelhandel trotz mehrerer Krisen auf aktuell ĂŒber 3,1 Millionen BeschĂ€ftigte sehr erfreulich und auch branchenĂŒbergreifend eine ausgesprochen starke unternehmerische Leistung der Arbeitgeber im Einzelhandel. âDas kann und darf aber keinesfalls darĂŒber hinwegtĂ€uschen, dass das wirtschaftliche Umfeld weiterhin von groĂen Unsicherheiten geprĂ€gt istâ, so Genth weiter. Ein Ende des russischen Angriffskrieges in der Ukraine sei nicht absehbar, in Deutschland werde in diesem Jahr mit einer Stagnation oder sogar Rezession der Wirtschaftsleistung gerechnet und noch dazu bleibe die Energiepreisentwicklung volatil und die Inflation auf hohem Niveau. âAll das dĂ€mpft die Konsumlaune der Verbraucherinnen und Verbraucher, die noch immer unter dem Vorkrisenniveau liegtâ, so Genth.
ZusĂ€tzliche ökonomische Unsicherheiten fĂŒr die Arbeitgeber sind daher laut HDE in diesen Zeiten zu vermeiden. Auch das Vertrauen in die Mindestlohnkommission mĂŒsse erst wieder vollstĂ€ndig hergestellt werden. KĂŒnftige Anpassungen beim Mindestlohn mĂŒssten sich zumindest wieder streng an der nachlaufenden Tariflohnentwicklung im Land orientieren. âEine rein politisch motivierte Mindestlohnanhebung wie im vergangenen Jahr darf es aber nicht mehr gebenâ, betont Genth.
Text/Foto: HDE