Mindestlöhne in der EU: Zwischen 332 Euro und 2257 Euro brutto im Monat

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  • Mindestlohn in Deutschland bei 48 % des durchschnittlichen Bruttomedianverdienstes
  • Anhebung der Lohnuntergrenze in 19 von 21 EU-Staaten mit Mindestlohn

In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2022 ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 9,82 Euro pro Stunde. Dies entspricht bei einer Vollzeitstelle rechnerisch einer Lohnuntergrenze von 1 621 Euro brutto im Monat. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) heute mitteilt, erreicht der Mindestlohn damit gegenwÀrtig 48 % des durchschnittlichen Bruttoverdienstes (Median) aller vollzeitbeschÀftigten Arbeitnehmer/-innen. In der EU gibt es Bestrebungen, die nationalen Mindestlöhne auf mindestens 60 % des jeweiligen durchschnittlichen Bruttomedianverdienstes anzuheben.

Insgesamt gilt gegenwĂ€rtig in 21 der 27 EU-Staaten ein gesetzlicher Mindestlohn. Dabei verzeichnen die osteuropĂ€ischen EU-Staaten vergleichsweise niedrige Mindestlöhne von weniger als 750 Euro brutto im Monat. Am unteren Ende der Skala liegen laut Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat Bulgarien (332 Euro), Lettland (500 Euro) und RumĂ€nien (515 Euro). Eine Ausnahme bildet Slowenien, das mit einer Lohnuntergrenze von monatlich 1 074 Euro die sĂŒdeuropĂ€ischen LĂ€nder Portugal (823 Euro), Malta (792 Euro) und Griechenland (774 Euro) ĂŒbertrifft. Höhere Mindestlöhne als in Deutschland werden in Luxemburg (2 257 Euro), Irland (1 775 Euro), den Niederlanden (1 725 Euro) und Belgien (1 658 Euro) gezahlt.

Anhebung der Lohnuntergrenze: OsteuropÀische Staaten holen auf

In 19 der 21 EU-Staaten mit Mindestlohn liegt die Lohnuntergrenze im 1. Halbjahr 2022 höher als im Vorjahreszeitraum. Neben Deutschland (+3 % gegenĂŒber dem ersten Halbjahr 2021) stieg er vor allem in den osteuropĂ€ischen Staaten relativ deutlich. In Ungarn liegt der Mindestlohn im ersten Halbjahr 2022 rund 22 % höher als im Vorjahreszeitraum. In Litauen betrĂ€gt das Plus 14 %, in Tschechien 13 %. Damit holen die osteuropĂ€ischen Staaten langsam auf, die Unterschiede innerhalb der EU bleiben aber deutlich. In Deutschland soll der Mindestlohn bis zum 1. Oktober 2022 in zwei weiteren Schritten auf 12,00 Euro brutto pro Arbeitsstunde steigen.

Lohnunterschied verringert sich unter BerĂŒcksichtigung der Kaufkraft

Die Höhe des Mindestlohns spiegelt die wirtschaftliche Leistungskraft, aber auch die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den EU-Staaten wider. Unter BerĂŒcksichtigung der unterschiedlichen Kaufkraft des Geldes relativieren sich die vergleichsweise niedrigen Mindestlöhne in den osteuropĂ€ischen Staaten etwas. WĂ€hrend die EU-weite Bandbreite bei den in Euro ausgedrĂŒckten Mindestlöhnen eine GrĂ¶ĂŸenordnung von 7:1 erreicht (das heißt der höchste Mindestlohn war rund 7 Mal höher als der niedrigste), verringerte sich dieses VerhĂ€ltnis unter BerĂŒcksichtigung der Kaufkraft auf 3:1.

Kein Mindestlohn

Sechs der 27 EU-Staaten, darunter einige mit ĂŒberdurchschnittlichem Lohnniveau, haben keinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn. Dies sind DĂ€nemark, Finnland, Italien, Österreich, Schweden und Zypern.

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