Die ZurĂŒckweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist nach einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Ohne DurchfĂŒhrung des sogenannten Dublin-Verfahrens dĂŒrfen sie nicht abgewiesen werden, entschied das Gericht. Im konkreten Fall ging es um drei Somalier, die nach der neuen Regelung am 9. Mai von Frankfurt (Oder) aus nach Polen zurĂŒckgeschickt wurden.
Nach Angaben einer Gerichtssprecherin handelt es sich um die erste gerichtliche Entscheidung zu der Neuregelung von Innenminister Alexander Dobrindt. Der CSU-Politiker hatte kurz nach dem Regierungswechsel mit verschĂ€rften Grenzkontrollen und ZurĂŒckweisungen von Asylbewerbern an den Grenzen erste Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. FĂŒr die Union zĂ€hlen die MaĂnahmen zur EinschrĂ€nkung des Zuzugs nach Deutschland zu den zentralen Vorhaben der neuen Regierung.
Bundespolizei schickt Somalier nach Polen zurĂŒck
Im vorliegenden Fall ging es um zwei MĂ€nner und eine Frau aus Somalia, die mit dem Zug aus Polen nach Deutschland reisten. Am 9. Mai wurden sie am Bahnhof Frankfurt (Oder) – der ersten Station weit hinter der Grenze – durch die Bundespolizei kontrolliert. Nachdem sie ein Asylgesuch geĂ€uĂert hatten, wurden sie noch am selben Tag nach Polen zurĂŒckgewiesen. Die Bundespolizei begrĂŒndete die ZurĂŒckweisung laut Gericht mit der Einreise aus einem sicheren Drittstaat.
Text/Foto: Welt Nachrichtensender am 02. Juni 2025